20:58 Uhr. 27.04.2020 | Dahme-Spreewald: 6 Pfleger & Bewohner betroffen. Corona-Ausbruch in Seniorenheim
Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am heutigen Montag weitere Schritte unternommen, um die Ausbreitung des Corona-Virus in einem Königs Wusterhausener Seniorenheim einzuschränken. In der stationären Pflegeeinrichtung der AWO-Seniorenheim Wildau GmbH waren am Wochenende zwei Bewohner, die derzeit stationär im hiesigen Achenbach-Krankenhaus behandelt werden, positiv auf die Covid-19-Infektion getestet worden. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Fälle wurden durch das Kreisgesundheitsamt 22 Abstriche von Bewohnern und Personal im direkt betroffenen Wohnbereich der Einrichtung an der Rosa-Luxemburg- Straße vorgenommen. Davon weisen die heutigen Laborergebnisse bei vier Pflegekräften das Virus positiv nach. Diese Mitarbeiter befanden sich bereits vorsorglich in häuslicher Isolation.
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16:56 Uhr, 27.04.2020 | Corona-Rettungsschirm: Weitere 20,1 Millionen Euro an Brandenburger Krankenhäuser ausgezahlt
Die Brandenburger Krankenhäuser haben heute zum dritten Mal Geld aus dem Corona-Rettungsschirm des Bundes ausgezahlt bekommen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), das für die Auszahlung in Brandenburg administrativ zuständig ist, hat nach einer Bedarfsabfrage eine Summe von 20,1 Millionen Euro an 52 Krankenhäuser ausgezahlt. Damit wurden für den Zeitraum 16. März bis 12. April 2020 insgesamt 76,2 Millionen Euro ausgezahlt.
Um freie Kapazitäten für Corona-Patienten zu schaffen, verschieben Krankenhäuser planbare Operationen und Behandlungen. Das führt aber zu Einnahmeausfällen. Aufgrund solcher COVID-19 bedingter Sonderbelastungen stellt der Bund Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung. Grundlage dafür ist § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die Ausgleichzahlungen werden von den Landesbehörden an die Krankenhäuser ausgezahlt. Die Krankenhäuser übermitteln die hierfür erforderlichen Daten und Informationen nach einem abgestimmten Verfahren. Die Bedarfsanmeldungen der Krankenhäuser sowie die Auszahlungen an diese erfolgen wöchentlich bis zum Monat September 2020.
Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Außerdem gibt es einen Bonus von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.
14:51 Uhr, 27.04.2020 | Insgesamt 2.791 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 11 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 2.791 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 27.04.2020, 08:00 Uhr).
In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen circa 1.860 Menschen (+25 im Vergleich zum Vortag) als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019. Bei der Berechnung dieser Zahl wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Landkreis / kreisfreie Stadt | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 27.04., 08:00 Uhr | Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner | Sterbefälle Wohnortprinzip |
Barnim | +4 | 359 | 196,4 | 19 |
Brandenburg a. d. Havel | 0 | 55 | 76,3 | 0 |
Cottbus | 0 | 39 | 38,9 | 0 |
Dahme-Spreewald | +4 | 185 | 109,4 | 6 |
Elbe-Elster | 0 | 73 | 71,1 | 3 |
Frankfurt (Oder) | 0 | 25 | 43,2 | 0 |
Havelland | 0 | 150 | 92,6 | 5 |
Märkisch-Oderland | +1 | 174 | 89,5 | 4 |
Oberhavel | 0 | 261 | 123,6 | 6 |
Oberspreewald-Lausitz | 0 | 42 | 38,0 | 2 |
Oder-Spree | 0 | 119 | 66,6 | 2 |
Ostprignitz-Ruppin | 0 | 59 | 59,5 | 2 |
Potsdam | 0 | 571 | 320,6 | 42 |
Potsdam-Mittelmark | +2 | 436 | 203,1 | 31 |
Prignitz | 0 | 23 | 30,1 | 0 |
Spree-Neiße | 0 | 62 | 54,2 | 0 |
Teltow-Fläming | 0 | 123 | 73,1 | 8 |
Uckermark | 0 | 35 | 29,3 | 1 |
Brandenburg gesamt | +11 | 2.791 | 111,1 | 131 |
14:39 Uhr, 27.04.2020 | Kulanzregelung zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert
Nach Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen sowie den Ländern Berlin und Brandenburg wurde für die bislang bis zum 30. April 2020 befristete Kulanzregelung zur Handhabung der Semestertickets eine grundsätzliche Verlängerung vereinbart: Die aktuell bestehenden Regelungen gelten nun vorerst bis zum 31. Mai 2020.
Fünfzig Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen bzw. durch die zuständigen Studierendenschaften. Die Gebäude der Hochschulen sind gem. Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen und es erfolgt nur ein Präsenznotbetrieb mit der Folge, dass die Ausgabe der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt erfolgen konnte. Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden, z.B. der postalische Versand von Semestertickets an die Studierenden.
Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB daher kurzfristig die Kulanzregelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert. Im Einzelnen gilt Folgendes:
- VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 abgelaufen sind, werden bis einschließlich 31. Mai 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
- Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai 2020.
- Dazu wurden von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
- Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.
Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften werden dringend gebeten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen.
14:30 Uhr, 27.04.2020 | 73 positiv getestete Fälle in Elbe-Elster / jetzt 62 Genesene / drei verstorbene Personen
Die Zahl der Corona-Infektionen ist gegenüber Freitag (24. April) unverändert geblieben. Die Zahl der Genesenen hat sich weiter erhöht. Der Verwaltungsstab der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 27. April 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
Positiv Getestete: 73
Genesene: 62
Verstorben: drei Personen
Die Angaben entsprechen dem aktuellen Stand am 27. April, 14.30 Uhr.
13:45 Uhr, 27.04.2020 | Cottbus: Corona-Lage unverändert. Stadt appelliert an Vernunft
Auf ihrer täglichen Pressekonferenz hat die Stadt Cottbus am heutigen Montag über die aktuelle Corona-Lage informiert. Demnach bleiben die Fallzahlen weiterhin unverändert bei 39 nachgewiesenen Infektionen (kumulativ), 34 Personen gelten als genesen. Seit heute gilt auch in Cottbus die Maskenpflicht für den ÖPNV und Handel. Die Stadt appellierte in dem Zusammenhang nochmals an die Vernunft der Menschen. Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt wird es allerdings nicht geben.
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11:10 Uhr, 27.04.2020 | Aktuelle Lage im Landkreis Spree-Neiße
Coronafälle Landkreis Spree-Neiße vom 27.04.2020:
Bestätigte Fälle: 63
Veränderung zum Vortag: +6
In Quarantäne: 71
davon stationäre Behandlung: 3
davon geheilt: 51