Der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen auf die Fortführung der Finanzierung der Braunkohlesanierung für die Jahre 2018 bis 2022 geeinigt. Der Entwurf für das sechste Verwaltungsabkommen sieht vor, dass Bund und Länder die Braunkohlesanierung mit insgesamt 1,23 Mrd. Euro finanzieren. Davon entfallen 851 Mio. Euro auf den Bund.
Dazu teilt der Lausitzer Bundestagsabgeordnete und Haushaltspolitiker Ulrich Freese (SPD) mit: “Ich bin froh, dass meine vielen Gespräche mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Finanzministeriums Jens Spahn letztendlich zu diesem guten Ergebnis geführt haben. Seitdem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte im vergangenen Jahr mich, wie auch alle anderen Bundestagsabgeordneten der betroffenen Regionen, um Hilfe baten, habe ich mich für ein Fortführung der Bergbausanierung nach bewährtem Muster eingesetzt. Wichtig war und ist, dass die LMBV als Kompetenzträger erhalten bleibt und nicht “auseinander genommen” wurde, sondern vielmehr weiterhin wirkungsvoll an der Braunkohlesanierung arbeiten kann.
Für mich als Spremberger sind es auch die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufstieg des Grundwassers Gegenstand des Verwaltungsabkommens sind, und als Bergbaufolgelast damit auch abgedeckt sind, und weiter angegangen werden können. Es war gut, dass wir in den letzten 26 Jahren alles in einer Hand von Ländern und Bund organisiert und gemeinsam finanziert haben, und dies nun weiter tun werden. Bisher wurden in gesamt Ostdeutschland für die Bergbausanierung 8,5 Milliarden Euro ausgegeben.
Ein gutes Beispiel für diese erfolgreiche Arbeit ist Senftenberg. Neben der Grundsanierung erfolgte auch eine „Feinsanierung“, was durch Hafen, Hafenbecken und Tunnel heute für jedermann sichtbar ist, und durch die Fachleute der LMBV geplant und realisiert wurde. Diese nun finanziell bis 2022 weiter abgesicherte Zusammenarbeit von Bund und Ländern, und die Umsetzung durch die LMBV, bringt vor allem den Bergbauregionen in Brandenburgs und Sachsen hier in der Lausitz solch tolle Ergebnisse und ein tolles neues Gesicht.”
Finanzminister Christian Görke begrüßte heute die Einigung zwischen Bund und Ländern zum Sanierungsabkommen für die ostdeutschen Braunkohlefolgelandschaften: „Die Bergbausanierung ist eine Aufgabe, die in der Lausitz noch für Jahrzehnte ein wichtiges Standbein für Arbeit und Beschäftigung, für die Gestaltung von neuen Aufgabengebieten im Bereich von Tourismus, Landschaftspflege und Dienstleistungen bietet. Insofern schafft die Absicherung der Finanzierung bis zum Jahr 2022 mit rund 615 Millionen Euro alleine für den Brandenburger Teil des Lausitzer Reviers hohe Planungssicherheit und gute Perspektiven für die Beschäftigten. Den Eigenanteil des Landes in Höhe von 212 Millionen Euro werden wir selbstverständlich bereit stellen und in der Finanzplanung abbilden.“
Dr. Klaus-Peter Schulze: „Mir war es im Rahmen meines Bundestagsmandats ein zentrales Anliegen, dass hinsichtlich der Bewältigung der Folgen des Braunkohletagebaus eine gute Einigung gefunden wird. Schließlich ist es für den Boden- und Gewässerschutz in unserer Region wichtig, dass sich Bund und Land finanziell an der Beseitigung der Altlasten des DDR-Tagebaus beteiligen.“
Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Ich begrüße ausdrücklich die Einigung des Bundesfinanzministeriums, des Bundesumweltministeriums und der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu einem neuen Braunkohleverwaltungsabkommen, das nahtlos an das Ende 2017 auslaufende anschließt. Es können somit weiter, gemäß den Vorgaben des Bergrechts und der Abschlussbetriebspläne Bergbauflächen saniert und diese Flächen einer Nachnutzung zugeführt werden. Somit ist in den kommenden Jahren auch ein kontrollierter Grundwasserwiederanstieg sichergestellt. Zugleich wird damit für eine Verbesserung der Gewässergüte im Bereich der Vorflutsysteme und insbesondere der Spree sowie des Spreewaldes und der Schwarzen Elster gesorgt. Die Region hat damit Sicherheit, auch für die Arbeitsplätze bei der LMBV und den Sanierungsgesellschaften, erlangt.
Unser Dank geht hiermit an alle Beteiligten – an den Bund, insbesondere an die Bundestagsabgeordneten der hiesigen Region sowie an die Vertreter des Landes Brandenburg, dass nach langen Verhandlungen ein tragfähiges Ergebnis erreicht werden konnte.“
Annalena Baerbock, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg und Sprecherin für Klimapolitik: „Es ist gut, dass der Streit zwischen der Bundesregierung und den ostdeutschen Braunkohleländern endlich beendet ist und die LMBV mit ihrer wichtigen Arbeit weitermachen kann. Das nunmehr sechste Verwaltungsabkommen zeigt vor allem aber, dass die Braunkohleverstromung unendliche Folgekosten hat. Tagebausanierung ist ein Jahrhundertprojekt und es werden noch viele Abkommen folgen müssen, da vor allem die Wasserschäden nicht in den Griff zu bekommen sind.
Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass sowohl die betroffenen Landesregierungen als auch die Bundesregierung an neuen Tagebauen festhalten. Wer heute erneut hunderte Millionen für die Sanierung alter Fehler bereitstellt, darf diese nicht wiederholen, sondern muss neuen Tagebauen endlich eine Absage erteilen. Die Fürsprecher neuer Tagebaue schaufeln ein Milliardengrab für öffentliche Gelder. Schon heute kann beim Problem der Spreeverockerung nicht mehr sauber unterschieden werden, was DDR-Altlasten und was die Schäden der aktiven Tagebaue von Vattenfall und jetzt LEAG sind. Der aktuelle Streit darüber zwischen der LMBV, dem Land Brandenburg und der LEAG wird sich in Zukunft noch verschärfen. Es kann jedoch nicht sein, dass nach der Atomkraft nun auch bei der Kohle die Gewinne privatisiert und die Schäden sozialisiert werden.“
Hintergrund: Mit den Mitteln sollen nicht nur die ökologischen und bergbaulichen Altlasten des DDR-Braunkohleabbaus beseitigt, sondern auch eine erfolg-reiche Regio-nal-entwicklung gefördert und Arbeitsplätze gesichert werden. In den vergangenen 25 Jahren wurde hier schon viel erreicht. Zu der gemein-samen Fortführung dieser Aufgaben bekennen sich Bund und Länder aus-drücklich. Das sechste Verwaltungsabkommen sichert die hierfür erforderliche Kontinuität bei der Um-setzung der Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2022.