Mit der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Hauptzollämter steht ein neuer Steuerrechner der Bundesfinanzverwaltung zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung.Dieser Steuerrechner ist ab sofort unter www.zoll.deSteuer → Kfz-Steuer-Rechner abrufbar.Des Weiteren wurde eine App für Android und iOS Smartphones konzipiert. Diese findet sich im Google Play Store bzw. im Apple App Store. Die App greift auf die Berechnungslogik der Webanwendung zurück.Mit dem Steuerrechner lässt Steuer für folgende Fahrzeugarten berechnen:
• Pkw
• Anhänger
• Elektrofahrzeuge
• Motorräder
• Leichtfahrzeuge
• Nutzfahrzeuge
• Oldtimer
• Wohnmobile
Die Steuer für Saisonzulassungen ist ebenfalls möglich.
Seit 1. Juli 2014 ist der Zoll für die Verwaltung und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge in allen Bundesländern zuständig. Für Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0351 / 44 834 550 erreichbar ist. E-Mail-Anfragen können an [email protected] gerichtet werden.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)