Auch in diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere fünf Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro vergeben. Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster wird diese während einer Feierstunde am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, um 15.00 Uhr, in der Personalcafeteria des Elbe-Elster-Klinikums in Finsterwalde, Kirchhainer Straße 38a, überreichen.
Die Studienbeihilfe wurde zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster erstmals im Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag 2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von bis zu 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auch in diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere fünf Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro vergeben. Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster wird diese während einer Feierstunde am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, um 15.00 Uhr, in der Personalcafeteria des Elbe-Elster-Klinikums in Finsterwalde, Kirchhainer Straße 38a, überreichen.
Die Studienbeihilfe wurde zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster erstmals im Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag 2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von bis zu 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auch in diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere fünf Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro vergeben. Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster wird diese während einer Feierstunde am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, um 15.00 Uhr, in der Personalcafeteria des Elbe-Elster-Klinikums in Finsterwalde, Kirchhainer Straße 38a, überreichen.
Die Studienbeihilfe wurde zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster erstmals im Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag 2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von bis zu 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auch in diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere fünf Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro vergeben. Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster wird diese während einer Feierstunde am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, um 15.00 Uhr, in der Personalcafeteria des Elbe-Elster-Klinikums in Finsterwalde, Kirchhainer Straße 38a, überreichen.
Die Studienbeihilfe wurde zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster erstmals im Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag 2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von bis zu 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster