Landkreis reagiert auf neue EU-Verordnung für Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen
Zum 31. August 2015 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission vom 10.08.2015 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. der EU L 212 vom 11.08.2015) in Kraft. Diese Verordnung legt fest, dass für die Untersuchung auf Trichinen nur noch bestimmte Laboruntersuchungsmethoden zulässig sind. Dies betrifft auch die Trichinenuntersuchung als Bestandteil der amtlichen Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen, bei denen bisher die sog. Quetschmethode (Trichinoskopie) vom Fleischbeschautierarzt vor Ort durchgeführt wurde. Diese Methode darf nicht mehr angewendet werden, so dass auch bei Hausschlachtungen die Proben in akkreditierten Laboren – sog. Trichinenuntersuchungsstellen (TUS) – mit der Verdauungsmethode (= Digestionsverfahren) untersucht werden müssen.
Zur Umsetzung des geltenden Rechts gilt für den Landkreis Elbe-Elster ab dem 1. Dezember 2015 folgende Verfahrensweise für die Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtungen von Schweinen:
Die Trichinenuntersuchung ist Bestandteil der amtlichen Fleischuntersuchung bei Tieren (Hausschweine und Einhufer), die Träger von Trichinen sein können. Eine weitere Be- und/oder Verarbeitung des Schlachtkörpers bzw. ein Verzehr von Teilen desselben darf nur nach Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen erfolgen. Die Untersuchung auf Trichinen mit dem Digestionsverfahren wird in einer der im Landkreis Elbe-Elster zugelassenen TUS zu den üblichen Untersuchungszeiten durchgeführt.
Diese TUS sind:
TUS Herzberg | Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft |
Nordpromenade 4a in 04916 Herzberg/E. | |
TUS Bad Liebenwerda | Tierärztliche Gemeinschaftspraxis |
Dr. M. Kreher • TÄ D. Löbzien • Dr. E. Stamnitz | |
Schillerstr. 6 in 04924 Bad Liebenwerda | |
TUS Finsterwalde | Kleintierpraxis DVM Marlies Schönfelder |
Dresdener Str. 149 in 03238 Finsterwalde |
An Werktagen sind Trichinenuntersuchungen montags, mittwochs und freitags möglich.
Die Annahmezeiten der TUS an diesen Untersuchungstagen sind ganzjährig:
TUS Herzberg: | |
Montag und Mittwoch: | 07.00 – 13.00 |
Freitag: | 07.00 – 09.00 |
TUS Bad Liebenwerda: | |
Montag und Mittwoch: | 07.00 – 13.00 |
Freitag: | 07.00 – 11.00 |
TUS Finsterwalde: | |
Montag, Mittwoch und Freitag: | 09.00 – 12.00 und 14.00 – 15.30 |
In der Hausschlacht-Saison in den Monaten Oktober bis April werden zusätzliche Annahme- und Untersuchungszeiten an Samstagen nach dem Plan in der Anlage angeboten.
Eine Hausschlachtung von Schweinen an Samstagen ist nur an diesen Tagen nach folgender Verfahrensweise möglich:
Die Hausschlachtung ist wie gewohnt mind. 24 Stunden vorher beim zuständigen Fleischbeschau-Tierarzt bzw. Fleischbeschauer (Untersucher) anzumelden. Dieser führt wie bisher die amtliche Fleischuntersuchung durch und entnimmt dabei auch die Probe für die Trichinenuntersuchung. Die Probe wird verpackt, ein Untersuchungsantrag für die Trichinenprobe ausgefüllt und vom Untersucher und dem Verfügungsberechtigten unterschrieben. Unmittelbar danach ist die Probe durch den Verfügungsberechtigten mit dem Untersuchungsantrag in die nächstgelegene geöffnete TUS zu verbringen und dort während der Annahmezeiten von 8:00 bis 9:30 Uhr abzugeben. Die Untersuchung erfolgt in der TUS bis 12:00 Uhr. Sollten keine verdächtigen oder positiven Befunde dabei erhoben werden, gilt das Tier ab 12:00 des Untersuchungstages als trichinenfrei und kann weiterverarbeitet werden. Anderenfalls werden die Verfügungsberechtigten von der TUS telefonisch informiert und die Schlachtkörper bis zum Abschluss der Nachuntersuchung gesperrt.
Die Freigabe des Tieres an den Wochentagen, an denen die TUS regulär arbeiten (Montag, Mittwoch, Freitag), richtet sich nach den Angaben auf dem Untersuchungsantrag (i.d.R. 3 Stunden nach Annahmeende des jeweiligen Tages).
Die Kosten für die Trichinenuntersuchung sind Bestandteil der Gebühren für die Fleischuntersuchung und sind beim zuständigen Untersucher wie bisher zu entrichten.
Bei Fragen zur vorgenannten Verfahrensweise wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Untersucher oder an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel.: 03535 46 2626 oder 46 9127).
Termine und Trichinenuntersuchungsstellen für die zusätzlichen Untersuchungen auf Trichinen bei Hausschlachtungen von Schweinen an Samstagen
in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis 30. April 2016 im Landkreis Elbe Elster
Datum | Untersuchung in | und |
05.12.2015 | TUS Herzberg | US Bad Liebenwerda |
19.12.2015 | TUS Finsterwalde | TUS Bad Liebenwerda |
09.01.2016 | TUS Finsterwalde | TUS Herzberg |
23.01.2016 | TUS Herzberg | TUS Finsterwalde |
06.02.2016 | TUS Finsterwalde | TUS Bad Liebenwerda |
20.02.2016 | TUS Bad Liebenwerda | TUS Herzberg |
05.03.2016 | TUS Herzberg | TUS Finsterwalde |
19.03.2016 | TUS Finsterwalde | TUS Bad Liebenwerda |
02.04.2016 | TUS Bad Liebenwerda | TUS Herzberg |
16.04.2016 | TUS Herzberg | TUS Finsterwalde |
Foto: Wiki CC 3.0 Jens Jäpel
Quelle: Landkreis Elbe-Elster