Im Landkreis Elbe-Elster treten bei der Landratswahl am 15. Februar 2026 vier Kandidaten an, deren Bewerbungen der Kreiswahlausschuss am zurückliegenden Freitag zugelassen hat. Wie der Landkreis mitteilte, bewerben sich Norbert Kleinwächter für die AfD, Amtsinhaber Christian Jaschinski für die CDU, Christian Nürbchen für die Listenvereinigung Die Linke-Grüne/B90 sowie Marcel Schmidt als Einzelbewerber. Rund 85.000 Wahlberechtigte sind zur Stimmabgabe in etwa 200 Wahllokalen oder per Briefwahl aufgerufen. Für einen Wahlsieg im ersten Wahlgang ist neben der absoluten Mehrheit der gültigen Stimmen auch eine Zustimmung von mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten erforderlich, andernfalls ist für den 1. März 2026 eine Stichwahl vorgesehen. Die Amtszeit des neu gewählten Landrates beträgt acht Jahre und schließt an das Ende der aktuellen Amtszeit von Christian Jaschinski am 25. April an.
Vier Bewerber für die Landratswahl im Landkreis Elbe-Elster
Am 15. Februar 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Elbe-Elster aufgerufen, einen neuen Landrat zu wählen. Wie der Landkreis mitteilt, haben vier Bewerber ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht. Der Kreiswahlausschuss hat diese am 12. Dezember 2025 geprüft und zugelassen.
Zur Wahl stehen Norbert Kleinwächter aus Falkenberg/Elster, der für die AfD antritt, der amtierende Landrat Christian Jaschinski aus Rückersdorf, der auf Vorschlag der CDU kandidiert, Christian Nürbchen aus Falkenberg/Elster für die Listenvereinigung Die Linke-Grüne/B90 sowie Marcel Schmidt aus Hirschfeld als Einzelwahlvorschlag.
Wahlablauf und mögliche Stichwahl geregelt
Nach Angaben des Landkreises findet im Landkreis Elbe-Elster nach den Jahren 2010 und 2018 zum dritten Mal eine Direktwahl des Landrates statt. Rund 85.000 Wahlberechtigte sind dabei zur Stimmabgabe aufgerufen. Gewählt ist ein Bewerber im ersten Wahlgang dann, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und diese Mehrheit zugleich mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten umfasst.
Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist eine Stichwahl vorgesehen. Diese soll zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen stattfinden und ist für den 1. März 2026 vorgemerkt. In der Stichwahl entscheidet die einfache Stimmenmehrheit über den Wahlsieg. Auch hier gilt laut Landkreis die Regel, dass der neue Landrat die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten erreichen muss.
Kommt diese erforderliche Stimmenzahl nicht zustande, sieht das Verfahren vor, dass der Kreistag in einem neuen Verfahren über die Besetzung des Landratspostens entscheidet.
Wahllokale & Briefwahl
Zum Ablauf des Wahltages erklärte Kreiswahlleiterin Susann Kirst: „Am Wahltag haben, mit wenigen Ausnahmen, die bekannten rund 200 Wahllokale im Landkreis geöffnet. Darüber hinaus besteht in gewohnter Weise auch die Möglichkeit der Briefwahl.“
Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine hohe Wahlbeteiligung erforderlich ist, um die notwendige demokratische Legitimation für das Amt des Landrates sicherzustellen. Der neue Landrat wird für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Die Amtszeit des derzeitigen Landrates Christian Jaschinski endet am 25. April. Mit der Wahl im Februar 2026 wird somit die Nachfolge für die kommende Amtsperiode geregelt.
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Red. / Presseinformation






