Das Land hat zur Überwindung von Notlagen durch das jüngste Hochwasser schnelle Hilfen zur Verfügung gestellt, die durch den Landkreis ausgezahlt werden. Damit soll allen Geschädigten kurzfristig und unbürokratisch über die erste Not hinweg geholfen werden.
„Die Mittel werden vom Landkreis ausgezahlt. Entsprechende Abstimmungen dazu wurden mit den zuständigen Landkreisen zum konkreten Verfahren getroffen“, sagte der Erste Beigeordnete, Dezernent und Kämmerer des Landkreises Elbe-Elster, Peter Hans.
Als Ansprechpartner wurden für Unternehmen/landwirtschaftliche Betriebe die Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH und für Privatpersonen das Gebäudemanagement des Landkreises bestimmt. Die Kontaktdaten lauten:
1) Unternehmen/landwirtschaftliche Betriebe
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg, Raum 029, Frau Bianca Tilch, Telefon 03535 / 46-2748, E-Mail: [email protected]
2) Privatpersonen
Landkreis Elbe-Elster/Gebäudemanagement, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg, Raum 253, Herrn Michael Popp, Telefon 03535 / 46-2506, E-Mail: [email protected].
Als Soforthilfe werden einmalig pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro.
Empfänger der Leistung sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist. Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe erhalten, wenn Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen entstanden sind. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohn- oder Betriebsgebäuden durch Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden sind. Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist die Auszahlung der Soforthilfe für Schäden an überfluteten Feldern möglich, da die landwirtschaftlich genutzten Felder zu den betriebsnotwendigen Einrichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebes zu rechnen sind. Die Felder werden insofern den Betriebsgebäuden gleichgestellt.
Weitere Details und weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht. Auf dieser Internetseite stehen die Antragsformulare zum Download bereit. Darüber hinaus wurde eine Hochwasser-Hotline im Ministerium der Finanzen geschaltet (Telefon 0331-866 6868 und per Mail unter: [email protected]), unter der Betroffene weitere Informationen erhalten.
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