Mit einem Prämiengutschein von maximal 500 Euro unterstützt die Bundesregierung die berufliche Weiterbildung. Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, der bekommt alle Informationen zum Thema bei der Kreisvolkshochschule. Seit gut einem Jahr fungiert sie als Beratungsstelle für die Bildungsprämie und zieht für diesen Zeitrum eine positive Bilanz. „234 Prämiengutscheine wurden bis zum 31. Dezember 2010 ausgestellt. Das sind deutlich mehr als wir erwartet hatten“, sagte der Leiter der Kreisvolkshochschule, Martin Brasse. Rund ein Viertel der Gutscheinnutzer habe sich für einen Kurs der Volkshochschule im Landkreis eingeschrieben.
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die in § 2a des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) genannten Beträge (Stand November 2009: 25.600 Euro, 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Co-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Der Prämiengutschein stärkt die Eigenverantwortung und hilft gezielt denjenigen, die bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Interessierte erhalten den Gutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Im Landkreis Elbe-Elster übernehmen diese Aufgabe die Regionalstellen der Kreisvolkshochschule in Herzberg (Anhalter Straße 7), Bad Liebenwerda (Markt 18) und Finsterwalde (Tuchmacher Straße 22). Als Bildungsberater/innen stehen Frau Naumann, Frau Hirschnitz, Herr Brasse und Herr Geister zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm „Bildungsprämie“ des BMBF.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Mit einem Prämiengutschein von maximal 500 Euro unterstützt die Bundesregierung die berufliche Weiterbildung. Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, der bekommt alle Informationen zum Thema bei der Kreisvolkshochschule. Seit gut einem Jahr fungiert sie als Beratungsstelle für die Bildungsprämie und zieht für diesen Zeitrum eine positive Bilanz. „234 Prämiengutscheine wurden bis zum 31. Dezember 2010 ausgestellt. Das sind deutlich mehr als wir erwartet hatten“, sagte der Leiter der Kreisvolkshochschule, Martin Brasse. Rund ein Viertel der Gutscheinnutzer habe sich für einen Kurs der Volkshochschule im Landkreis eingeschrieben.
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die in § 2a des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) genannten Beträge (Stand November 2009: 25.600 Euro, 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Co-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Der Prämiengutschein stärkt die Eigenverantwortung und hilft gezielt denjenigen, die bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Interessierte erhalten den Gutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Im Landkreis Elbe-Elster übernehmen diese Aufgabe die Regionalstellen der Kreisvolkshochschule in Herzberg (Anhalter Straße 7), Bad Liebenwerda (Markt 18) und Finsterwalde (Tuchmacher Straße 22). Als Bildungsberater/innen stehen Frau Naumann, Frau Hirschnitz, Herr Brasse und Herr Geister zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm „Bildungsprämie“ des BMBF.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Mit einem Prämiengutschein von maximal 500 Euro unterstützt die Bundesregierung die berufliche Weiterbildung. Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, der bekommt alle Informationen zum Thema bei der Kreisvolkshochschule. Seit gut einem Jahr fungiert sie als Beratungsstelle für die Bildungsprämie und zieht für diesen Zeitrum eine positive Bilanz. „234 Prämiengutscheine wurden bis zum 31. Dezember 2010 ausgestellt. Das sind deutlich mehr als wir erwartet hatten“, sagte der Leiter der Kreisvolkshochschule, Martin Brasse. Rund ein Viertel der Gutscheinnutzer habe sich für einen Kurs der Volkshochschule im Landkreis eingeschrieben.
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die in § 2a des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) genannten Beträge (Stand November 2009: 25.600 Euro, 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Co-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Der Prämiengutschein stärkt die Eigenverantwortung und hilft gezielt denjenigen, die bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Interessierte erhalten den Gutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Im Landkreis Elbe-Elster übernehmen diese Aufgabe die Regionalstellen der Kreisvolkshochschule in Herzberg (Anhalter Straße 7), Bad Liebenwerda (Markt 18) und Finsterwalde (Tuchmacher Straße 22). Als Bildungsberater/innen stehen Frau Naumann, Frau Hirschnitz, Herr Brasse und Herr Geister zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm „Bildungsprämie“ des BMBF.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Mit einem Prämiengutschein von maximal 500 Euro unterstützt die Bundesregierung die berufliche Weiterbildung. Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, der bekommt alle Informationen zum Thema bei der Kreisvolkshochschule. Seit gut einem Jahr fungiert sie als Beratungsstelle für die Bildungsprämie und zieht für diesen Zeitrum eine positive Bilanz. „234 Prämiengutscheine wurden bis zum 31. Dezember 2010 ausgestellt. Das sind deutlich mehr als wir erwartet hatten“, sagte der Leiter der Kreisvolkshochschule, Martin Brasse. Rund ein Viertel der Gutscheinnutzer habe sich für einen Kurs der Volkshochschule im Landkreis eingeschrieben.
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die in § 2a des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) genannten Beträge (Stand November 2009: 25.600 Euro, 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Co-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Der Prämiengutschein stärkt die Eigenverantwortung und hilft gezielt denjenigen, die bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Interessierte erhalten den Gutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Im Landkreis Elbe-Elster übernehmen diese Aufgabe die Regionalstellen der Kreisvolkshochschule in Herzberg (Anhalter Straße 7), Bad Liebenwerda (Markt 18) und Finsterwalde (Tuchmacher Straße 22). Als Bildungsberater/innen stehen Frau Naumann, Frau Hirschnitz, Herr Brasse und Herr Geister zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm „Bildungsprämie“ des BMBF.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster