Aktualisierte Informationen vom Montag, 10.1.2011 14:28 Uhr
Das Tauwetter der vergangenen Tage hat im Landkreis an der Schwarzen Elster, der Röder und der Pulsnitz zu erhöhten Hochwasserständen geführt. In den nächsten Tagen ist voraussichtlich mit einem weiteren Wasseranstieg zu rechnen. Am Nachmittag – heute um 15.00 Uhr – hat Landrat Christian Jaschinski für das Flussgebiet der Schwarzen Elster im Bereich Übigau bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt die Hochwasseralarmstufe 3 ausgerufen. Die Anrainerkommunen wurden darüber informiert. Der Landrat hatte sich zuvor über die Pegelstände unterrichten lassen und mit Vertretern der Stadt Herzberg, Fachleuten des kreislichen Ordnungsamtes sowie der Unteren Wasserbehörde des Landkreises und Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) über die aktuelle Lage beraten.
Auf Empfehlung des LUGV wird morgen bei Tageslicht (10. Januar) ein Deichwachdienst in Schwerpunktbereichen eingerichtet.
Nach den derzeitigen Prognosen des LUGV werden die Pegel entlang der Schwarzen Elster weiter steigen und möglicherweise in Herzberg morgen (10. Januar) die Werte für die Alarmstufe 4 überschreiten.
Der aktuelle Pegel in Herzberg liegt bei: 2,97 m um 16.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,30 m).
Der aktuelle Pegel in Bad Liebenwerda liegt bei: 2,78 m um 16.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 3 ist Pegelstand 2,80 m).
Die Alarmstufen III und IV können auf Vorschlag vom LUGV Brandenburg durch die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgerufen und wieder aufgehoben werden.
Die Alarmstufe III (Wachdienst) wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird, ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist oder abflussbehindernde Zusammenschiebungen von Eis, Bäumen, Strauchwerk und anderem Treibgut ein plötzliches Ansteigen der Wasserstände hervorrufen können.
Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller, stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.
Durchzuführen sind zusätzlich gegenüber den Alarmstufen I und II:
ständiger Wachdienst auf den Deichen,
Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen und vorbereitete Zwischenlagerplätze, vorbeugende Maßnahmen zur Minderung von Gefährdungen. (z.B. Verbau von Ausschälungen) ggf. Errichten/Ablesen von Hilfspegeln in unzureichend abgedeckten Gebieten.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Foto: Hochwasser an der Schwarzen Elster im September 2010, © Klaus-Jürgen Dietze