Am Sonntag, dem 15. Februar, findet in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in den bekannten Wahllokalen der Stadt Lübben die Stichwahl um das Amt des Lübbener Bürgermeisters statt. Ein Sonder-Amtsblatt zur Stichwahl mit den Ergebnissen der Hauptwahl vom 18. Januar und den zugelassenen Wahlvorschlägen zur Stichwahl sowie der Wahlbekanntmachung zum Ablauf des Stichwahltages wird am 31. Januar an alle Haushalte verteilt.
All jene, die bereits am 18. Januar per Brief wählten, haben inzwischen von der Wahlbehörde (Stadtverwaltung) automatisch neue Wahlbriefunterlagen zugesandt bekommen oder erhalten diese noch. Diese Unterlagen senden Sie bitte ausgefüllt zurück. Sie können die Wahlbriefunterlagen auch noch bis Sontag 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses einwerfen bzw. im Bürgerbüro abgeben.
Wer direkt in seinem Wahllokal (ersichtlich auf der Wahlbenachrichtigungskarte) wählt, sollte die Wahlbenachrichtigungskarte, die er bei der Hauptwahl zurückerhalten hat, zur Wahlhandlung mitbringen. Auf keinen Fall sollten Sie als Wähler jedoch den Personalausweis vergessen! Dieser (oder der Reisepass) ist im Gegensatz zur Wahlbenachrichtigung, die nicht zwingend mitgebracht werden muss, immer dann vorzulegen, wenn der Wahlhelfer den Wähler nicht persönlich kennt oder der Wähler seine Wahlbenachrichtigung vergessen hat und sich als diejenige Person identifizieren muss, die laut Wählerverzeichnis in betreffenden Wahllokal wählen darf.
Quelle & Foto: Stadt Lübben