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NIEDERLAUSITZ aktuell

Justizministerium würdigt Bildungsmaßnahmen im Justizvollzug

18:14 Uhr | 20. Januar 2010
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Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

Die Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben ist in gewisser Weise einzigartig in Brandenburg. Nur in der drittgrößten Anstalt des Landes erfahren weibliche und männliche Gefangene eine koedukative Berufsausbildung. Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz überreicht heute Gesellenbriefe an zwei Frauen und drei Männer, die die mehrjährige Ausbildung zu Fachkräften im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Stachwitz: „Wer diesen Gesellenbrief in Händen hält, kann nach der Haftentlassung auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas vorweisen.”
Etwa 75 Prozent der Menschen im Brandenburger Erwachsenenvollzug verfügen nicht über eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Im Jugendvollzug liegt die Quote sogar bei etwa 80 Prozent.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Straffälligkeit hat oft auch mit Bildungsmangel zu tun. Etliche Menschen im Justizvollzug haben enorme Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Wir müssen versuchen, diese Menschen mit teilweise großen Bildungsdefiziten gesellschaftsfähig zu machen. Wer nach der Haft im Leben steht, wird nicht mehr so leicht straffällig.”
An Berufsausbildungen in den sechs Brandenburger Justizvollzugsanstalten nehmen etwa 50 Personen aus dem Erwachsenen- und 60 aus dem Jugendvollzug teil. Daneben stehen schulische Angebote für knapp 140 erwachsene sowie etwa 190 jugendliche und heranwachsende Straftäter zur Verfügung. Diese schulischen Angebote werden für junge Gefangene, die nicht mehr schulpflichtig sind, in Verbindung mit einer Berufsvorbereitung angeboten. Knapp 90 Prozent aller jungen Gefangenen – das sind einschließlich der jungen Untersuchungsgefangenen derzeit etwa 230 – steht ein Qualifizierungsangebot zur Verfügung.
Alles in allem nehmen an den unterschiedlichen schulischen und vorberuflichen Qualifizierungen etwa 550 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten teil. Das sind etwa 30 Prozent der 1550 Häftlinge, die derzeit in Brandenburg untergebracht sind. Von diesen 550 sind 280 im Erwachsenenvollzug untergebracht, 270 im Jugendvollzug. Finanziell gefördert werden diese Maßnahmen von der EU. Etwa 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen der Justiz in Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die JVA Luckau-Duben hält ein schulisches und berufliches Bildungsangebot für knapp 100 erwachsene weibliche und männliche Gefangene bereit. Im geschlossenen Vollzug der Anstalt sind etwa 40 Frauen und 210 Männer untergebracht. Gemeinsam mit dem offenen Vollzug verfügt die JVA Luckau-Duben über 450 Plätze, von denen etwa 320 belegt sind.
Generell ist es im Land Brandenburg so, dass die örtlich zuständigen Schulämter den Schul- und Berufsschulunterricht mit eigenen Lehrkräften in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten absichern. Zusätzlich unterrichten vollzugseigene Pädagogen Lernsondergruppen. Das können Analphabeten, Semialphabeten, Verhaltensgestörte oder auch ausländische Gefangene sein, die die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Für schulpflichtige junge Gefangene ist die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz verpflichtend. Heranwachsende Gefangene haben Wahlmöglichkeiten. Allerdings sind sie grundsätzlich zur Mitwirkung an ihrer Behandlungsplanung verpflichtet.
Quelle: Ministerium der Justiz

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