In Golßen hat sich am Freitagabend ein Autofahrer einer Polizeikontrolle widersetzt und dabei erheblichen Widerstand geleistet. Das teilte die Polizeidirektion Süd heute mit.
Der Mann zeigte körperliche Auffälligkeiten und verweigerte Alkohol- sowie Drogentest – eine Blutprobe wurde angeordnet. Gegen ihn laufen nun Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Fluchtversuch und Widerstand
Am Freitagabend kam es in Golßen im Landkreis Dahme-Spreewald zu einem Polizeieinsatz, nachdem sich ein Autofahrer den Anhaltesignalen der Polizei widersetzte. Der Mann war mit einem Toyota unterwegs und versuchte zunächst, sich einer geplanten Kontrolle zu entziehen. Trotz des Fluchtversuchs gelang es den Beamten, das Fahrzeug zu stoppen und den Mann zu stellen.
Nach Angaben der Polizeidirektion Süd widersetzte sich der Fahrer anschließend massiv seiner Fesselung durch die Einsatzkräfte. Diese setzten Zwangsmaßnahmen durch und nahmen ihn schließlich fest. Der Mann zeigte körperliche Auffälligkeiten, verweigerte jedoch sowohl einen Atemalkoholtest als auch einen Drogenschnelltest. Daher ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an.
Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die Polizei führt nun weitere Untersuchungen durch.
Weitere Polizeimeldungen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald
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Königs Wusterhausen: Samstag, am frühen Morgen, wurden die Polizeibeamten durch einen Nachbarn alarmiert. Dieser konnte beobachten, wie auf dem Balkon seiner Nachbarin ein Feuer ausgebrochen ist. Die alarmierten Polizeikräfte konnten das Feuer durch umgehend eingeleitete Löscharbeiten eindämmen und vollständig löschen. Durch das Feuer wurde der Balkon beschädigt, die Wohnung bleibt jedoch bewohnbar. Da eine Selbstentzündung ausgeschlossen werden kann, hat die Kriminaltechnik die Spurensicherung übernommen.
Zeuthen/Wildau: Im Laufe des Freitagvormittags ergingen mehrere Anrufe bei der Polizei. Es sollen Personen an Türen klingeln, zum Teil jedoch auch Grundstücke betreten und Unterschriften sammeln. Die Personen geben an „Taubstumm“ zu sein. Da dies ein audistscher Begriff ist und sich taube Personen nur sehr unwahrscheinlich so bezeichnen würden, kann von einer Betrugsmasche oder Ausspähhandlungen ausgegangen werden. Strafanzeigen gegen derzeit unbekannte beschuldigte Personen wurden gefertigt.
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Red. / Presseinformation