Jetzt steht es fest. In Cottbus ist das Böllern und Feuerwerkzünden auf öffentlichen Straßen und Wegen an Silvester verboten. Das hat die Stadt in einer neuen Allgemeinverfügung geregelt. Die Maßnahme soll die Überbelastung der Notaufnahme und Intensivstationen durch typische Silvesternotfälle verhindern.
Die Stadt teilte dazu mit:
In Cottbus/Chóśebuz gilt zum Jahreswechsel vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24.00 Uhr ein so genanntes Böllerverbot. Das ist nunmehr in einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt, die am Dienstag auf www.cottbus.de veröffentlicht worden ist. Demnach ist es untersagt, im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel zu verwenden. Dies gilt am 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24:00 Uhr. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung vom 28.11.2021, die u.a. ein nächtliches Ausgangsverbot für bestimmte Gruppen regelt. Nachzulesen ist die Verfügung ebenfalls auf www.cottbus.de.
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Alle aktuellen Zahlen aus den einzelnen Landkreisen sowie Entscheidungen haben wir in einer Übersicht zusammengefasst.
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Die Stadt teilte dazu mit:
In Cottbus/Chóśebuz gilt zum Jahreswechsel vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24.00 Uhr ein so genanntes Böllerverbot. Das ist nunmehr in einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt, die am Dienstag auf www.cottbus.de veröffentlicht worden ist. Demnach ist es untersagt, im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel zu verwenden. Dies gilt am 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24:00 Uhr. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung vom 28.11.2021, die u.a. ein nächtliches Ausgangsverbot für bestimmte Gruppen regelt. Nachzulesen ist die Verfügung ebenfalls auf www.cottbus.de.
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In Cottbus/Chóśebuz gilt zum Jahreswechsel vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24.00 Uhr ein so genanntes Böllerverbot. Das ist nunmehr in einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt, die am Dienstag auf www.cottbus.de veröffentlicht worden ist. Demnach ist es untersagt, im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel zu verwenden. Dies gilt am 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24:00 Uhr. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung vom 28.11.2021, die u.a. ein nächtliches Ausgangsverbot für bestimmte Gruppen regelt. Nachzulesen ist die Verfügung ebenfalls auf www.cottbus.de.
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In Cottbus/Chóśebuz gilt zum Jahreswechsel vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24.00 Uhr ein so genanntes Böllerverbot. Das ist nunmehr in einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt, die am Dienstag auf www.cottbus.de veröffentlicht worden ist. Demnach ist es untersagt, im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel zu verwenden. Dies gilt am 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24:00 Uhr. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung vom 28.11.2021, die u.a. ein nächtliches Ausgangsverbot für bestimmte Gruppen regelt. Nachzulesen ist die Verfügung ebenfalls auf www.cottbus.de.
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