Ein Mann aus Polen ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. So hat das Cottbuser Landgericht gestern entschieden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2014 in insgesamt drei Fällen in Cottbus Umsatzsteuerbeträge in Höhe von circa 460.000 Euro hinterzogen hat. Unter anderem bot er Bauleistungen an und soll mit Werkzeugverpackungsmaterialien bzw. Handys Handel betrieben haben.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Der Angeklagte ist wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hintergrund zum Tathergang
Der aus Polen stammende Angeklagte war zunächst mit der Durchführung von Bauleistungen in Deutschland tätig gewesen; später hat er Handel mit Werkzeugverpackungsmaterialien bzw. Handys betrieben. Im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit soll er im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 Umsätze in Höhe von über zwei Millionen Euro erzielt haben. Obwohl vom Finanzamt ausdrücklich aufgefordert, soll der Angeklagte seiner Verpflichtung, die Umsatzsteuererklärung für 2013 sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen für das I. und II. Quartal 2014 abzugeben, nicht nachgekommen sein. Hierdurch hat er Steuerbeträge in Höhe von insgesamt circa 460.000,00 € hinterzogen.
Red. / Presseinfo
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