Als Corona-Risikogebiet bringt die Stadt Cottbus weitere Regelungen und damit auch Einschränkungen per Allgemeinverfügung auf den Weg. Unter anderem wird die Maskenpflicht auf größere Fußgängerzonen wie die Sprem und in Einkaufszentren ausgeweitet. Zudem gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und eine Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Laut der Stadt tritt die neue Allgmeinverfügung morgen in Kraft. Cottbus wurde gestern als Risikogebiet eingestuft. Mittlerweile liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 75.
Die Stadt teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am Freitag, 16.10.2020, eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ erlassen. Ziel ist es, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zu unterbrechen bzw. zu vermeiden. Die Verordnung umfasst bereits angekündigte Einschränkungen, mit denen auf den Anstieg der labordiagnostisch bestätigten Infektionen reagiert worden ist, sowie Erweiterungen der Regelungen.
Maskenpflicht in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und auf Wochenmarkt
Neu ist eine Pflicht, in Fußgängerzonen – gemeint sind hier unter anderen die Sprem, aber auch vergleichbare Zonen in den größeren Stadtteilen – Mund und Nase zu bedecken, wenn der Abstand von mindestens 1,50 Metern untereinander nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt nunmehr auf Basis der Verordnung auch für Wochen- und andere Märkte sowie die Malls großer Einkaufszentren und andere Gebäude mit Verkaufsstellen.
Sperrstunde für Gastronomie und nächtliches Alkoholverkaufsverbot
Die Verordnung regelt überdies ein begrenzte Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sowie eine Sperrstunde für Gaststätten und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr.
Allgemeinverfügung auf Internetseite der Stadt
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am Sonnabend, 17.10.2020, in Kraft tritt, ist im Internet unter www.cottbus.de nachzulesen. Anlass für die Allgemeinverfügung ist das aktuelle Infektionsgeschehen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Einstufung als Risikogebiet durch die steigende Zahl an Covid-19-Infektionen. Die 7-Tage-Inzidenz war am heutigen Freitag auf den Wert von 75 gestiegen. Der Grenzwert liegt bei 50 Neuinfektionen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, ab dem stärkere Einschränkungen notwendig sind. Das Land Brandenburg hat angesichts dieser Entwicklung eine dringende Empfehlung an die Stadt gerichtet, mit einer Allgemeinverfügung auf das Geschehen zu reagieren.
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen
Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen
Red. / Presseinfo