Der Mittelstand in Cottbus benötigt Unterstützung bei der Eigenkapitalstärkung. Das fordert Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus Marcus Tolle. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es bei jedem zweiten Unternehmen deutschlandweit zu einem Rückgang des Eigenkapitals. In einem Positionspapier an den Wirtschaftsminister wurde darauf hingewiesen, dass eigenkapitalverstärkende Programme nur einer begrenzten Zahl an Betrieben Lösungen bieten. Bisher gesunden Mittelständlern drohe weiterhin eine Überschuldungssituationen. Nun werden fünf Maßnahmen gefordert.
Die IHK Cottbus teilte dazu mit:
Der Mittelstand benötigt Unterstützung bei der Eigenkapitalstärkung. „Bei etwa jedem zweiten Unternehmen in Deutschland hat die Corona-Pandemie durch den Ausgleich von Umsatzeinbrüchen zu Rückgängen im Eigenkapital geführt.“ Das fordert der Cottbuser Hauptgeschäftsführer Marcus Tolle für die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg. Gemeinsam mit dem Ostdeutschen Bankenverband, dem Genossenschaftsverband und Ostdeutschen Sparkassenverband ist man sich einig, dass die Leistungsfähigkeit in der mittelständischen Wirtschaft nur wiederhergestellt werden kann, wenn aufgelaufene Verluste durch Eigenkapital kompensiert werden.
Eeigenkapitalverstärkende Programme bieten nicht allen Betrieben Lösungen
In einem gemeinsamen Positionspapier, das gestern an Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach, Finanzministerin Katrin Lange, den ILB-Vorsitzenden Tillmann Stenger und die Ausschüsse im Brandenburger Landtag „Wirtschaft, Arbeit und Energie“ sowie „Haushalt und Finanzen“ versandt wurde, weisen sie eindringlich darauf hin, dass die aufgesetzten eigenkapitalverstärkenden Programme nur einer begrenzten Zahl an Betrieben Lösungen bieten. Bisher gesunden mittelständischen Betrieben drohe weiterhin eine Überschuldungssituation, aus der heraus es für Unternehmen auch schwieriger werde, neues Fremdkapital zu akquirieren.
Forderungen und Maßnahmen in Positionspapier
Die Verbände und die IHKs fordern in ihrem Papier fünf ergänzende Maßnahmen, die auf Bundes- und EU-Ebene vorangebracht werden sollten. Am wirksamsten schätzen sie eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Verlusten ein. Der Verlustrücktrag sollte auf mindestens drei bis fünf Jahre ausgeweitet und die Grenze auf mindestens 10 Millionen Euro angehoben werden. Die Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen müssten zudem praxisgerechter gestaltet werden. Hierzu sollten die Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ auf EU-Ebene konkretisiert und Regelungen im EU-Beihilferecht angepasst werden. Als zielführend werden auch ein besserer Zugang zu kreditnahen Produkten mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter für den Mittelstand eingeschätzt und eine Anpassung bzw. Erweiterung der KfW- Programme „ERP-Mezzanine für Innovation“ und „ERP-Kapital für Gründer“. Auch die steuerliche Freistellung von bis zu 20 Prozent beim Verkauf von Kapitalanteilen würde zu mehr Eigenkapital verhelfen. Zukunftsfähige Restrukturierungen müssten auch kleinen Unternehmen ermöglicht werden.
Red. / Presseinfo
Bild: IHK