In der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist ein 40-jähriger Strafgefangener verstorben. Nach Angaben des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg geht der Justizvollzug derzeit von einem Suizid aus. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor. Das Ministerium hat eine Überprüfung des Falls veranlasst.
Hinweis: Wenn Sie selbst von suizidalen Gedanken betroffen sind oder jemanden kennen, der Hilfe benötigt, zögern Sie nicht, Unterstützung zu suchen. In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder in lebensbedrohlichen Situationen direkt an den Notruf 112. Kostenfreie, anonyme Beratung bietet auch die Telefonseelsorge unter 0800 1110111 oder 0800 1110222 sowie online unter www.telefonseelsorge.de.
Ministerium lässt Todesfall überprüfen
Nach Angaben des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg verbüßte der 40-Jährige in der JVA Cottbus-Dissenchen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Der Mann wurde am Morgen des 3. Juni 2026 in seinem Haftraum aufgefunden. Sofort eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen blieben laut Ministerium erfolglos. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht das Ministerium von einem Suizid aus. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen den Angaben zufolge nicht vor.
Die Suizidpräventionsbeauftragte des Justizvollzugs des Landes Brandenburg wurde mit der Überprüfung des Falls beauftragt. Dabei sollen die Umstände des Todesfalls sowie die vorgesehenen Abläufe innerhalb des Justizvollzugs ausgewertet werden.
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Red. / Presseinformation




