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NIEDERLAUSITZ aktuell

Stellungnahme der Initiative ProTramCottbus

21:53 Uhr | 25. Januar 2010
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Wir, die Initiatoren der Initiative ProTramCottbus, möchten die Cottbuser Bevölkerung zu ihren Erfolgen im Rahmen der Auseinandersetzungen zum Thema Straßenbahn in Cottbus ganz herzlich beglückwünschen. Auch möchten wir unseren herzlichen Dank sagen für die vielen Unterschriften und den Zuspruch, den wir im Rahmen unseres Agierens erfahren durften. Unser Dank gilt auch den vielen freiwilligen Helfern, Geschäftsinhabern und deren Mitarbeitern sowie den Vertretern von CDU, FDP, FLC, AUB und der Piratenpartei, die uns bei der Sammlung der Unterschriften tatkräftig unterstützt haben.
Insgesamt wurde mehr erreicht als erwartet werden konnte. Unsere ganze Stadt ist in Bewegung geraten und die Diskussion zum ÖPNV in Cottbus hält unvermindert an. Davon zeugen viele Kontakte, Informationen, Hinweise und auch konstruktive Kritiken, die uns täglich erreichen.
Nun ist das Ergebnis bekannt: 9437 gültige Unterschriften wurden ausgezählt, rund 800 mehr als erforderlich. Am 27. Januar 2010 wird nun die Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative Pro Tram Cottbus entscheiden.
Allerdings gibt es da auch einen Wermutstropfen. Die Stadtverwaltung geht auf der Grundlage eines „etwas eigenwilligen“ Rechtsgutachtens davon aus, dass das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen sei. Aus unserer Sicht verbirgt sich dahinter der untaugliche Versuch, eine zweifellos schwerwiegende politische Niederlage mit juristischen Winkelzügen in ihrer Wirkung abzuschwächen. Davon zeugen auch die Formulierungen in der „Begründung“.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den ersten untauglichen Versuch hingewiesen, unser Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen, als Herr Eschenburg, Leiter des Büros des OB, unter Berufung auf die Potsdamer Kommunalaufsicht die Unzulässigkeit mit dem Fehlen einer Ja/nein-Spalte zu begründen versuchte (siehe LR vom 30.07.2009): Nichts davon steht mehr in der jetzigen Begründung!
Will sich die Stadtverwaltung nun tatsächlich ein weiteres Mal – und dieses Mal in aller Öffentlichkeit – eine blutige Nase holen?
Die Begründungen sind aus unserer derzeitigen Sicht derartig „an den Haaren herbeigezogen“, dass ein weiter führender Rechtsstreit wahrscheinlich wird. Die Initiative „ProTramCottbus“ wird jedenfalls nun ihrerseits das vorliegende Rechtsgutachten in juristischer Hinsicht prüfen lassen.
Unabhängig davon, welches Ergebnis die Prüfung ergeben wird und zu welchem Beschluss das Cottbuser Stadtparlament kommen wird, sind die folgenden Ergebnisse erreicht worden und unstrittig:
1. Unter dem massiven politischen Druck aus der Cottbuser Bevölkerung heraus sah sich der Oberbürgermeister, Frank Szymanski, gezwungen, einen Fahrgastbeirat ins Leben zu rufen, der als beratendes Gremium fungieren soll und aus unserer Sicht dieser Aufgabe durchaus gerecht werden kann.
2. Die Forderungen der Initiative Pro Tram Cottbus schlagen sich in vollem Umfang in der Beauftragung der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH mit Realisierung einer neuen Studie zum bekannten Thema nieder. Mit den Ergebnissen ist zum 30. April 2010 zu rechnen.
3. Im Rahmen dieser neuen Studie wird natürlich auch die Vorbereitung, den „Ersatz der zwei schwachen Straßenbahnstrecken Bonnaskenplatz – Schmellwitz, Anger und Hauptbahnhof – Jessener Straße durch Busverkehr“ zu realisieren, neu überdacht werden müssen. Hinzu kommt, dass das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) nach neuesten Informationen den Antrag des Cottbuser OB abgelehnt hat, eine Forderung des MIL auf Rückzahlung der Fördermittel für diese Teilstrecken, die vor Ablauf der Förderfrist fällig wäre, zu stornieren: Per 31.12.2009 wären dies 908 T€.
Und es sei ferner daran erinnert, dass der von uns bereits seit Juni 2009 angeforderte belastbare Nachweis der Wirtschaflichkeit der Streckenstilllegung von der Stadtverwaltung immer noch nicht geliefert wurde. Unsere Vermutung, dass ein solcher Nachweis überhaupt nicht existiert, wird durch die Verzögerung immer wahrscheinlicher. Und man muss weitergehend durchaus auch vermuten, dass im Vorfeld der StVV vom 24.06.2009 die Cottbuser Stadtverordneten nicht ausreichend informiert wurden.
Die Initiative ProTramCottbus wird den Prozess, der hier angeschoben worden ist, durch ihre eigenen Aktivitäten und durch Mitarbeit im Cottbuser Fahrgastverband weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
Pressemeldung: Pro Tram Cottbus, 24.01.10, Bild (c) Frank Gutschmidt

Wir, die Initiatoren der Initiative ProTramCottbus, möchten die Cottbuser Bevölkerung zu ihren Erfolgen im Rahmen der Auseinandersetzungen zum Thema Straßenbahn in Cottbus ganz herzlich beglückwünschen. Auch möchten wir unseren herzlichen Dank sagen für die vielen Unterschriften und den Zuspruch, den wir im Rahmen unseres Agierens erfahren durften. Unser Dank gilt auch den vielen freiwilligen Helfern, Geschäftsinhabern und deren Mitarbeitern sowie den Vertretern von CDU, FDP, FLC, AUB und der Piratenpartei, die uns bei der Sammlung der Unterschriften tatkräftig unterstützt haben.
Insgesamt wurde mehr erreicht als erwartet werden konnte. Unsere ganze Stadt ist in Bewegung geraten und die Diskussion zum ÖPNV in Cottbus hält unvermindert an. Davon zeugen viele Kontakte, Informationen, Hinweise und auch konstruktive Kritiken, die uns täglich erreichen.
Nun ist das Ergebnis bekannt: 9437 gültige Unterschriften wurden ausgezählt, rund 800 mehr als erforderlich. Am 27. Januar 2010 wird nun die Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative Pro Tram Cottbus entscheiden.
Allerdings gibt es da auch einen Wermutstropfen. Die Stadtverwaltung geht auf der Grundlage eines „etwas eigenwilligen“ Rechtsgutachtens davon aus, dass das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen sei. Aus unserer Sicht verbirgt sich dahinter der untaugliche Versuch, eine zweifellos schwerwiegende politische Niederlage mit juristischen Winkelzügen in ihrer Wirkung abzuschwächen. Davon zeugen auch die Formulierungen in der „Begründung“.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den ersten untauglichen Versuch hingewiesen, unser Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen, als Herr Eschenburg, Leiter des Büros des OB, unter Berufung auf die Potsdamer Kommunalaufsicht die Unzulässigkeit mit dem Fehlen einer Ja/nein-Spalte zu begründen versuchte (siehe LR vom 30.07.2009): Nichts davon steht mehr in der jetzigen Begründung!
Will sich die Stadtverwaltung nun tatsächlich ein weiteres Mal – und dieses Mal in aller Öffentlichkeit – eine blutige Nase holen?
Die Begründungen sind aus unserer derzeitigen Sicht derartig „an den Haaren herbeigezogen“, dass ein weiter führender Rechtsstreit wahrscheinlich wird. Die Initiative „ProTramCottbus“ wird jedenfalls nun ihrerseits das vorliegende Rechtsgutachten in juristischer Hinsicht prüfen lassen.
Unabhängig davon, welches Ergebnis die Prüfung ergeben wird und zu welchem Beschluss das Cottbuser Stadtparlament kommen wird, sind die folgenden Ergebnisse erreicht worden und unstrittig:
1. Unter dem massiven politischen Druck aus der Cottbuser Bevölkerung heraus sah sich der Oberbürgermeister, Frank Szymanski, gezwungen, einen Fahrgastbeirat ins Leben zu rufen, der als beratendes Gremium fungieren soll und aus unserer Sicht dieser Aufgabe durchaus gerecht werden kann.
2. Die Forderungen der Initiative Pro Tram Cottbus schlagen sich in vollem Umfang in der Beauftragung der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH mit Realisierung einer neuen Studie zum bekannten Thema nieder. Mit den Ergebnissen ist zum 30. April 2010 zu rechnen.
3. Im Rahmen dieser neuen Studie wird natürlich auch die Vorbereitung, den „Ersatz der zwei schwachen Straßenbahnstrecken Bonnaskenplatz – Schmellwitz, Anger und Hauptbahnhof – Jessener Straße durch Busverkehr“ zu realisieren, neu überdacht werden müssen. Hinzu kommt, dass das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) nach neuesten Informationen den Antrag des Cottbuser OB abgelehnt hat, eine Forderung des MIL auf Rückzahlung der Fördermittel für diese Teilstrecken, die vor Ablauf der Förderfrist fällig wäre, zu stornieren: Per 31.12.2009 wären dies 908 T€.
Und es sei ferner daran erinnert, dass der von uns bereits seit Juni 2009 angeforderte belastbare Nachweis der Wirtschaflichkeit der Streckenstilllegung von der Stadtverwaltung immer noch nicht geliefert wurde. Unsere Vermutung, dass ein solcher Nachweis überhaupt nicht existiert, wird durch die Verzögerung immer wahrscheinlicher. Und man muss weitergehend durchaus auch vermuten, dass im Vorfeld der StVV vom 24.06.2009 die Cottbuser Stadtverordneten nicht ausreichend informiert wurden.
Die Initiative ProTramCottbus wird den Prozess, der hier angeschoben worden ist, durch ihre eigenen Aktivitäten und durch Mitarbeit im Cottbuser Fahrgastverband weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
Pressemeldung: Pro Tram Cottbus, 24.01.10, Bild (c) Frank Gutschmidt

Wir, die Initiatoren der Initiative ProTramCottbus, möchten die Cottbuser Bevölkerung zu ihren Erfolgen im Rahmen der Auseinandersetzungen zum Thema Straßenbahn in Cottbus ganz herzlich beglückwünschen. Auch möchten wir unseren herzlichen Dank sagen für die vielen Unterschriften und den Zuspruch, den wir im Rahmen unseres Agierens erfahren durften. Unser Dank gilt auch den vielen freiwilligen Helfern, Geschäftsinhabern und deren Mitarbeitern sowie den Vertretern von CDU, FDP, FLC, AUB und der Piratenpartei, die uns bei der Sammlung der Unterschriften tatkräftig unterstützt haben.
Insgesamt wurde mehr erreicht als erwartet werden konnte. Unsere ganze Stadt ist in Bewegung geraten und die Diskussion zum ÖPNV in Cottbus hält unvermindert an. Davon zeugen viele Kontakte, Informationen, Hinweise und auch konstruktive Kritiken, die uns täglich erreichen.
Nun ist das Ergebnis bekannt: 9437 gültige Unterschriften wurden ausgezählt, rund 800 mehr als erforderlich. Am 27. Januar 2010 wird nun die Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative Pro Tram Cottbus entscheiden.
Allerdings gibt es da auch einen Wermutstropfen. Die Stadtverwaltung geht auf der Grundlage eines „etwas eigenwilligen“ Rechtsgutachtens davon aus, dass das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen sei. Aus unserer Sicht verbirgt sich dahinter der untaugliche Versuch, eine zweifellos schwerwiegende politische Niederlage mit juristischen Winkelzügen in ihrer Wirkung abzuschwächen. Davon zeugen auch die Formulierungen in der „Begründung“.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den ersten untauglichen Versuch hingewiesen, unser Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen, als Herr Eschenburg, Leiter des Büros des OB, unter Berufung auf die Potsdamer Kommunalaufsicht die Unzulässigkeit mit dem Fehlen einer Ja/nein-Spalte zu begründen versuchte (siehe LR vom 30.07.2009): Nichts davon steht mehr in der jetzigen Begründung!
Will sich die Stadtverwaltung nun tatsächlich ein weiteres Mal – und dieses Mal in aller Öffentlichkeit – eine blutige Nase holen?
Die Begründungen sind aus unserer derzeitigen Sicht derartig „an den Haaren herbeigezogen“, dass ein weiter führender Rechtsstreit wahrscheinlich wird. Die Initiative „ProTramCottbus“ wird jedenfalls nun ihrerseits das vorliegende Rechtsgutachten in juristischer Hinsicht prüfen lassen.
Unabhängig davon, welches Ergebnis die Prüfung ergeben wird und zu welchem Beschluss das Cottbuser Stadtparlament kommen wird, sind die folgenden Ergebnisse erreicht worden und unstrittig:
1. Unter dem massiven politischen Druck aus der Cottbuser Bevölkerung heraus sah sich der Oberbürgermeister, Frank Szymanski, gezwungen, einen Fahrgastbeirat ins Leben zu rufen, der als beratendes Gremium fungieren soll und aus unserer Sicht dieser Aufgabe durchaus gerecht werden kann.
2. Die Forderungen der Initiative Pro Tram Cottbus schlagen sich in vollem Umfang in der Beauftragung der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH mit Realisierung einer neuen Studie zum bekannten Thema nieder. Mit den Ergebnissen ist zum 30. April 2010 zu rechnen.
3. Im Rahmen dieser neuen Studie wird natürlich auch die Vorbereitung, den „Ersatz der zwei schwachen Straßenbahnstrecken Bonnaskenplatz – Schmellwitz, Anger und Hauptbahnhof – Jessener Straße durch Busverkehr“ zu realisieren, neu überdacht werden müssen. Hinzu kommt, dass das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) nach neuesten Informationen den Antrag des Cottbuser OB abgelehnt hat, eine Forderung des MIL auf Rückzahlung der Fördermittel für diese Teilstrecken, die vor Ablauf der Förderfrist fällig wäre, zu stornieren: Per 31.12.2009 wären dies 908 T€.
Und es sei ferner daran erinnert, dass der von uns bereits seit Juni 2009 angeforderte belastbare Nachweis der Wirtschaflichkeit der Streckenstilllegung von der Stadtverwaltung immer noch nicht geliefert wurde. Unsere Vermutung, dass ein solcher Nachweis überhaupt nicht existiert, wird durch die Verzögerung immer wahrscheinlicher. Und man muss weitergehend durchaus auch vermuten, dass im Vorfeld der StVV vom 24.06.2009 die Cottbuser Stadtverordneten nicht ausreichend informiert wurden.
Die Initiative ProTramCottbus wird den Prozess, der hier angeschoben worden ist, durch ihre eigenen Aktivitäten und durch Mitarbeit im Cottbuser Fahrgastverband weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
Pressemeldung: Pro Tram Cottbus, 24.01.10, Bild (c) Frank Gutschmidt

Wir, die Initiatoren der Initiative ProTramCottbus, möchten die Cottbuser Bevölkerung zu ihren Erfolgen im Rahmen der Auseinandersetzungen zum Thema Straßenbahn in Cottbus ganz herzlich beglückwünschen. Auch möchten wir unseren herzlichen Dank sagen für die vielen Unterschriften und den Zuspruch, den wir im Rahmen unseres Agierens erfahren durften. Unser Dank gilt auch den vielen freiwilligen Helfern, Geschäftsinhabern und deren Mitarbeitern sowie den Vertretern von CDU, FDP, FLC, AUB und der Piratenpartei, die uns bei der Sammlung der Unterschriften tatkräftig unterstützt haben.
Insgesamt wurde mehr erreicht als erwartet werden konnte. Unsere ganze Stadt ist in Bewegung geraten und die Diskussion zum ÖPNV in Cottbus hält unvermindert an. Davon zeugen viele Kontakte, Informationen, Hinweise und auch konstruktive Kritiken, die uns täglich erreichen.
Nun ist das Ergebnis bekannt: 9437 gültige Unterschriften wurden ausgezählt, rund 800 mehr als erforderlich. Am 27. Januar 2010 wird nun die Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative Pro Tram Cottbus entscheiden.
Allerdings gibt es da auch einen Wermutstropfen. Die Stadtverwaltung geht auf der Grundlage eines „etwas eigenwilligen“ Rechtsgutachtens davon aus, dass das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen sei. Aus unserer Sicht verbirgt sich dahinter der untaugliche Versuch, eine zweifellos schwerwiegende politische Niederlage mit juristischen Winkelzügen in ihrer Wirkung abzuschwächen. Davon zeugen auch die Formulierungen in der „Begründung“.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den ersten untauglichen Versuch hingewiesen, unser Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen, als Herr Eschenburg, Leiter des Büros des OB, unter Berufung auf die Potsdamer Kommunalaufsicht die Unzulässigkeit mit dem Fehlen einer Ja/nein-Spalte zu begründen versuchte (siehe LR vom 30.07.2009): Nichts davon steht mehr in der jetzigen Begründung!
Will sich die Stadtverwaltung nun tatsächlich ein weiteres Mal – und dieses Mal in aller Öffentlichkeit – eine blutige Nase holen?
Die Begründungen sind aus unserer derzeitigen Sicht derartig „an den Haaren herbeigezogen“, dass ein weiter führender Rechtsstreit wahrscheinlich wird. Die Initiative „ProTramCottbus“ wird jedenfalls nun ihrerseits das vorliegende Rechtsgutachten in juristischer Hinsicht prüfen lassen.
Unabhängig davon, welches Ergebnis die Prüfung ergeben wird und zu welchem Beschluss das Cottbuser Stadtparlament kommen wird, sind die folgenden Ergebnisse erreicht worden und unstrittig:
1. Unter dem massiven politischen Druck aus der Cottbuser Bevölkerung heraus sah sich der Oberbürgermeister, Frank Szymanski, gezwungen, einen Fahrgastbeirat ins Leben zu rufen, der als beratendes Gremium fungieren soll und aus unserer Sicht dieser Aufgabe durchaus gerecht werden kann.
2. Die Forderungen der Initiative Pro Tram Cottbus schlagen sich in vollem Umfang in der Beauftragung der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH mit Realisierung einer neuen Studie zum bekannten Thema nieder. Mit den Ergebnissen ist zum 30. April 2010 zu rechnen.
3. Im Rahmen dieser neuen Studie wird natürlich auch die Vorbereitung, den „Ersatz der zwei schwachen Straßenbahnstrecken Bonnaskenplatz – Schmellwitz, Anger und Hauptbahnhof – Jessener Straße durch Busverkehr“ zu realisieren, neu überdacht werden müssen. Hinzu kommt, dass das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) nach neuesten Informationen den Antrag des Cottbuser OB abgelehnt hat, eine Forderung des MIL auf Rückzahlung der Fördermittel für diese Teilstrecken, die vor Ablauf der Förderfrist fällig wäre, zu stornieren: Per 31.12.2009 wären dies 908 T€.
Und es sei ferner daran erinnert, dass der von uns bereits seit Juni 2009 angeforderte belastbare Nachweis der Wirtschaflichkeit der Streckenstilllegung von der Stadtverwaltung immer noch nicht geliefert wurde. Unsere Vermutung, dass ein solcher Nachweis überhaupt nicht existiert, wird durch die Verzögerung immer wahrscheinlicher. Und man muss weitergehend durchaus auch vermuten, dass im Vorfeld der StVV vom 24.06.2009 die Cottbuser Stadtverordneten nicht ausreichend informiert wurden.
Die Initiative ProTramCottbus wird den Prozess, der hier angeschoben worden ist, durch ihre eigenen Aktivitäten und durch Mitarbeit im Cottbuser Fahrgastverband weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
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