Als „nicht unerwartet“ hat der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch die heute ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zu den Altanschließer-Fällen zur Kenntnis genommen. Sie bestätigten den von der Stadt bereits eingeschlagenen Weg, Beitragszahlern, deren Grundstücke vor dem Jahr 2000 an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen waren und deren Verfahren noch nicht bestandskräftig sind, ihr Geld zurückzuzahlen. Die dazu notwendigen Überprüfungen der insgesamt 11 400 Bescheide haben bereits im Januar begonnen. Die weitere Vorbereitung und Durchführung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus dem OVG-Urteilen folge, dass alle nach dem 1. Januar 2000 angeschlossenen Grundstücke rechtmäßig behandelt worden sind.
„Es muss unser Ziel bleiben, eine für alle Cottbuserinnen und Cottbuser gerechte Lösung zu finden“, erklärte Kelch. Sollte sich die Stadtverordnetenversammlung für eine Umstellung des Finanzierungssystems entscheiden, könne der Umgang mit den bereits bestandkräftigen Bescheiden neu bewertet werden. Dazu beginnt unter anderem die Arbeitsgruppe Entgelte wie angekündigt am 25. Februar mit ihren Beratungen. Das Gremium der Stadtverordneten-Fraktionen ist bereits um Vertreter der Bürgerinitiative Altanschließer, des Vereins Haus und Grund sowie des Mieterbundes erweitert worden. Dort sollen künftige Modelle der Finanzierung über Gebühren oder Entgelte besprochen werden.
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