Am Montag, 21. Juli 2014, startet die dritte Periode der Verkehrszählungen bei Cottbusverkehr. Diese finden statt, um den Anteil der schwerbehinderten Fahrgäste zu ermitteln. Die ersten
Erhebungswellen erfolgten bereits im März und im Mai. Eine weitere Zählperiode steht noch aus. Die Zählung erfolgt in insgesamt vier Perioden:
Periode 1 (Winter): 10.03.2014 – 30.03.2014
Periode 2 (Frühjahr): 05.05.2014 – 25.05.2014
Periode 3 (Sommer): 21.07.2014 – 10.08.2014
Periode 4 (Herbst): 03.11.2014 – 23.11.2014
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines externen Dienstleisters durchgeführt. Alle Erheber sind durch einen personengebundenen Erheberausweis erkennbar. Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle
ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) notwendig.
Quelle: Cottbusverkehr






