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Jürgen Maresch zur Streichung von Einzelfallhelfern im Landkreis Spree-Neiße und Cottbus: Inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen

19:10 Uhr | 1. Oktober 2013
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Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
Jürgen Maresch

Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
Jürgen Maresch

Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
Jürgen Maresch

Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
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Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
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Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
Jürgen Maresch

Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
Das Ministerium fiür Bildung, Jugend und Sport erarbeitet gegenwärtig einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und zur Entwicklung einer ,,Schule für alle” im Land Brandenburg.
Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung dieses Entwicklungsplans auch Auswirkungen auf die Situation der Integrationshelfer / Einzelfallhelfer in Schulen haben wird.
Jürgen Maresch

Im Hinblick auf die Problematik der massiven Streichung von Einzelfallhelfern /Integrationshelfern bei schwerbehinderten Schülern in vor allem Förderschulen für geistig behinderte Schüler komme ich zu folgendem Schluss.
Schuld an der Misere an sich trägt der Landtag der vergangenen Wahlperiode. Im November 2006 wurde durch die damalige Landesregierung und die sie tragenden Parteien der SPD und CDU das Ausführungsgesetz zum 12. Sozialgesetzbuch verabschiedet. Mit diesem Landtagsbeschluss wurde auch die finanzielle Verantwortung für die stationären und teilstationären Eingliederungshilfe und für die Hilfe zur Pflege auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Dabei wurden die Kommunen nicht mit den notwenigen Finanzmittel ausgestattet. Weder die prognostizierten jährlichen Fallzahlsteigerungen noch der Mehraufwand an Personal- und Sachkosten sind von der damaligen Landesregierung berücksichtigt worden. Die Auswirkungen sind nun im Jahr 2013 zu sehen. Die heutige Landesregierung befragte ich zu dem Thema und die Antwort an sich ist bezeichnend. Es ist de facto keine Antwort. Sie ist beschämend. Schuld an der Misere in Spree-Neiße und Cottbus trägt die Landesregierung 2006. Dies ist deutlich zu benennen. Wenn ein Gesetz solch dramatische Auswirkungen hat, sollte es verändert werden. Die Kommunen sind überfordert und sparen jetzt auf Kosten der behinderten Schüler. Ich unterstelle nicht, dass sie das gerne tun. Aber das Land hat hier eine Korrektur vorzunehmen oder die Maßnahmen in Bezug auf Inklusion sind grundsätzlich gefährdet und gegenstandslos. Denn inklusive Schule braucht eben auch die finanziellen Voraussetzungen. Es kann eben nicht sein, dass inklusive Schule unterschiedlich im Land und in der Kommune gehandhabt wird. Inklusion benötigt die fachlichen, personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen. Im Jahr 2006 war von Inklusion nicht die Rede. Jetzt aber- und es zeichnet sich ab, dass ein damaliges Gesetz schadet. Insoweit hat die heutige Landesregierung zu handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Stundenkürzungen:
Stundenkürzungen bei Integrationshelfer/Einzelfallhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger und Mehrfachbehinderung in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße – Das Land Brandenburg stellt an Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 67 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Lehrkräte und ergänzend sonstiges pädagogisches Personal nach § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgSchulG zur Verfügung. Erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben werden von sonstigem Personal überwiegend außerhalb des Unterrichts wahrgenommen, das vom Schulträger eingesetzt wird.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe können ergänzende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Einzelfall erbringen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Insbesondere gravierende Einschränkungen in der Bewegung, der Verständigung, der Nutzung von Hilfsmitteln etc. können den Einsatz von Einzelfallhelfern rechtfertigen, um die Teilnahme am Unterricht und den Bildungserfolg sicherzustellen.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Verantwortung wahrnehmen. Entscheidungen sind von diesen einzelfallbezogen unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen und nicht pauschal für bestimmte Personengruppen herbeizuführen.
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Jürgen Maresch

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