Auf den Cottbuser Friedhöfen dürfen wieder Grablichter entzündet werden. Wie die Stadt mitteilte, ist das Aufstellen brennender Grablichter in den bekannten roten oder farblosen Kunststoffbehältern ab sofort auf allen städtischen Friedhöfen wieder gestattet. Damit endet eine Einschränkung, die fast drei Monate lang gegolten hatte. Hintergrund der Freigabe ist die zu erwartende Temperatur- und Wetterentwicklung. Die Stadt bittet die Besucherinnen und Besucher zugleich, im Umgang mit den Grablichtern weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln.
Verbot galt seit Ende Juni
Untersagt worden war das Entzünden von Grablichtern Ende Juni. Damals hatte die anhaltende Trockenheit auf allen Cottbuser Friedhöfen zu einer hohen Brandgefahr geführt, sodass die Stadt offenes Feuer bis auf Weiteres verbot. Die Einschränkung diene dem Schutz von Menschen, Natur und den Ruhestätten selbst, hatte die Stadtverwaltung seinerzeit erklärt – und bat die Angehörigen, für die Zeit des Verbots auf alternative Formen des Gedenkens auszuweichen.
Diese Sorge ist nach den Niederschlägen der vergangenen Tage und mit Blick auf die kühlere Jahreszeit nun entfallen. Für viele Cottbuserinnen und Cottbuser, die die Gräber ihrer Verstorbenen pflegen, bedeutet die Aufhebung eine spürbare Erleichterung: Sie können die Ruhestätten wieder wie gewohnt mit einem Licht schmücken – gerade auch mit Blick auf die kommenden herbstlichen Gedenktage.
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