Das Ermittlungsverfahren gegen den Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick wegen einer fehlerhaften Titelangabe ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus bestätigte, dass das Verfahren mit Zustimmung Schicks gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro vorläufig beendet wurde. Zuerst hatte gestern die B.Z. über die Entscheidung berichtet. Die Zahlung soll innerhalb von drei Monaten an einen gemeinnützigen Verein erfolgen. Schick hatte den aus seiner Sicht formellen Fehler damals eingestanden und eine Täuschungsabsicht zurückgewiesen.
Einstellung gegen Geldbuße
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren nach § 153a StPO vorläufig eingestellt. Voraussetzung war die Zustimmung des Beschuldigten zur Zahlung einer Geldbuße. Mit Erfüllung dieser Auflage gilt das Verfahren als abgeschlossen, eine Anklage wird nicht erhoben. Die Ermittlungen hatten sich seit dem Jahr 2025 mit dem Verdacht des Missbrauchs einer akademischen Bezeichnung befasst (wie berichtet). Ausgangspunkt war eine anonyme Strafanzeige, die Ende Juni 2025 bekannt wurde. In der Anzeige ging es um die frühere Verwendung der Bezeichnung „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt“ in öffentlichen Darstellungen, unter anderem auf der damaligen persönlichen Wahlkampf-Homepage von Tobias Schick. Geprüft wurde ein möglicher Verstoß gegen § 132a StGB, der den Missbrauch von Titeln regelt.
Formeller Fehler bei der Titelführung
Schick hatte bereits im Juni 2025 eingeräumt, dass es sich um einen formalen Fehler gehandelt habe. Hinter der Bezeichnung „Verwaltungs-Betriebswirt“ hätten die drei Buchstaben „VWA“ stehen müssen. Diese verweisen auf die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, an der der Abschluss erworben wurde. Nach den geltenden Regelungen handelt es sich dabei nicht um einen akademischen Grad, sondern um eine nichtakademische Abschlussbezeichnung. Einen Täuschungsversuch wies Schick zurück und erklärte damals, er werde für den Fehler geradestehen. In öffentlichen Darstellungen korrekte Bezeichnung „Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)“ aufgeführt. Zudem wurde die entsprechende Abschlussurkunde verlinkt, aus der der erfolgreiche Abschluss des berufsbegleitenden Studiums an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus hervorgeht.
„So wird man mich nicht los“: Schick erklärte sich vor Stadtverordnetenversammlung
Im September 2025 hatte sich der Oberbürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung auch öffentlich zu dem laufenden Verfahren geäußert (wie berichtet). Dabei sprach er von Gerüchten und persönlichen Angriffen, räumte aber zugleich ein, dass Fehler gemacht worden seien, und verwies auf die Entscheidung der Justiz. Zu diesem Zeitpunkt war der Ausgang des Verfahrens noch offen. Mit der nun verfügten Einstellung gegen Geldbuße ist das Ermittlungsverfahren juristisch beendet.
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Red.





