Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zurückgewiesen. Das teilte das Gericht mit. Unterstützt von Greenpeace wollte die DUH erreichen, dass die Behörde zusätzliche Finanzsicherheiten von der LEAG verlangt. Anlass war die laufende Umstrukturierung des Leag-Konzerns, bei der nach Einschätzung der Umweltverbände Vermögenswerte aus der für die Rekultivierung zuständigen Bergbau-Sparte in andere Gesellschaften verschoben werden und damit Milliardenkosten für die Sanierung der Tagebaue am Ende bei der öffentlichen Hand landen könnten. Das Gericht sah allerdings keine ausreichende Grundlage, um dem Eilantrag stattzugeben. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.
Gericht sieht keine Grundlage
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts sah keinen hinreichenden Anspruch, der das LBGR zu sofortigen Maßnahmen verpflichtet. Nachträgliche Anpassungen von bergrechtlichen Sicherheiten seien nur unter hohen Voraussetzungen möglich, unter anderem aus Gründen des Vertrauensschutzes gegenüber dem Bergbauunternehmen. Außerdem habe die DUH nicht glaubhaft gemacht, dass ohne eine einstweilige Anordnung kurzfristig schwere, nicht abwendbare Nachteile drohten. Der Beschluss vom 25. September 2025 (Az. VG 3 L 573/25) ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.
LEAG sieht sich bestätigt und versichert Absicherungen
Die LEAG teilte zu der Entscheidung mit: „Die Verwaltungsgerichte in Cottbus und Chemnitz haben die jeweiligen Eilanträge der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt. Mit den Anträgen wollte der Umweltverband von den Bergämtern in Sachsen und Brandenburg erzwingen, dass die Bundesländer im Rahmen der Umsetzung der laufenden Unternehmensumbildung der LEAG vermeintliche zivilrechtliche Ansprüche anmelden, die gar nicht bestehen. Die Entscheidung der Verwaltungsgerichte Cottbus und Chemnitz haben dagegen die von LEAG in ihrer Stellungnahme vorgetragene Position klar bestätigt: Danach besteht keine sachliche Grundlage für die Forderungen der DUH. Die Braunkohlesparte bleibt auf absehbare Zeit das operative und finanzielle Rückgrat der LEAG-Gruppe und behält auch in der neuen Unternehmensstruktur die notwendige Finanzausstattung, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Die Erhaltung der Liquidität von LE-B und LE-K, insbesondere auch mit Blick auf die Erfüllung der bergbaulichen Nachsorge war der klare Fokus im Rahmen der Transformation der LEAG. Die Rückstellungen der LE-B für die Wiedernutzbarmachung werden auch nach dem Umbau aus der Lausitz Energie Bergbau AG in vereinbarter Höhe bedient, die lt. Geschäftsbericht eine ausreichende Finanzausstattung aufweist.
Mit dem durch die Verwaltungsgerichte Cottbus und Chemnitz bestätigten Modell der doppelten Absicherung durch die Vorsorgegesellschaften mit den Ländern Brandenburg (LEVEB) und Sachsen (LEVES) werden zusätzlich insolvenzsichere Vermögen angespart, die zweckgebunden für die Wiedernutzbarmachung eingesetzt werden. Darüber hinaus sind feste Anteile der mit dem Bund vereinbarte Entschädigungszahlung für den vorgezogenen Kohleausstieg als Einzahlung in die Vorsorgegesellschaften und den darüber hinaus errichteten Treuhandfonds vorgesehen.“
Kritik der Umweltverbände
DUH und Greenpeace kritisieren, dass der Konzernumbau zulasten der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) geht. Gewinne aus Bereichen wie Wind- und Solarenergie würden in neue Gesellschaften ausgelagert, während die Bergbau-Sparte geschwächt zurückbleibe. Nach Einschätzung der Verbände würde das Eigenkapital der LE-B um rund 80 Prozent sinken. Damit sei das bisherige Sicherungssystem für Rückstellungen in Milliardenhöhe gefährdet. „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Leag-Eigentümer wollen die profitablen Filetstücke aus dem Konzern herausschälen, um sie vor den Ewigkeitslasten der Kohle zu schützen“, sagte Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid.
Eigentümerwechsel und neue Struktur
Im März 2025 hatte die EP Energy Transition, ein Unternehmen der EP Group, die letzten Anteile der PPF-Gruppe übernommen und ist seitdem alleiniger Eigentümer der Leag. Mit der Gründung der LEAG GmbH wurden die Geschäftsfelder neu geordnet: Zukunftsbereiche wie Erneuerbare Energien, Speicher und Wasserstoffkraftwerke wurden in eigenen Gesellschaften gebündelt, während die Lausitz Energie Bergbau AG und die Lausitz Energie Kraftwerke AG für Braunkohle und Rekultivierung bestehen blieben. Zum 1. Mai 2025 trat die neue Struktur offiziell in Kraft.
Neue LEAG-Struktur soll Wettbewerbsfähigkeit sichern
Vorstandschef Adolf Roesch hatte im Frühjahr erklärt, die Befürchtungen seien unbegründet. Der Eigentümer EPH habe seit seinem Einstieg kein Geld aus dem Unternehmen entnommen. „Alles, was wir erwirtschaftet haben, steht uns zur Verfügung, dass wir investieren können“, sagte Roesch gegenüber dem rbb. Mit der neuen Struktur wolle man die Wettbewerbsfähigkeit sichern und zugleich die Verpflichtungen zur Rekultivierung erfüllen.
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