Der LHC Cottbus behält seinen Heimsieg gegen Grün-Weiß Werder! In einer Entscheidung des Bundessportgerichts des Deutschen Handballbundes wurde der Einspruch der Havelländer zurückgewiesen. Der Einspruch bezog sich auf eine Szene kurz vor der Halbzeitpause, in der Stefan Darius von GW Werder wegen eines Wechselfehlers eine rote Karte erhielt. Das Verbandssportgericht hatte den Einspruch zunächst anerkannt, da es den Regelverstoß der Schiedsrichter als spielentscheidend sah. Das Bundessportgericht entschied jedoch, dass dieser Verstoß nicht als spielentscheidend angesehen werden kann, da nicht hochgradig wahrscheinlich ist, dass das Spiel ohne den Ausschluss von Darius anders ausgegangen wäre. Trotz des Fehlens eines Auswechselspielers für mehr als eine Halbzeit wurde argumentiert, dass GW Werder noch genügend Spieler zur Verfügung hatte. Das Urteil des Verbandssportgerichts wurde somit aufgehoben, und der Einspruch von Werder zurückgewiesen. Cottbus bleibt damit an der Spitze der Tabelle der Oberliga Ostsee-Spree. Werder hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Der LHC Cottbus teilte dazu mit:
Der LHC Cottbus darf seinen hart umkämpften Heimsieg gegen den ärgsten Verfolger GW Werder aus der Hinrunde behalten. Die 1. Kammer des Bundessportgerichts des Deutschen Handballbundes (DHB) hob das Urteil vom Verbandssportgericht der Oberliga Ostsee-Spree auf und wies den Einspruch von Werder zurück.
Was war passiert?
Über 2000 Zuschauer hatten am 18. November den 33:31-Heimsieg der Lausitzer gegen die Havelländer gefeiert. Doch die Freude weilte kurz, da GW Werder direkt nach dem Spiel Einspruch gegen das Ergebnis einlegte.
Warum: Kurz vor Ende der ersten Halbzeit unterbrachen die Schiedsrichter das Spiel, gaben Time-out und eine 2-Minuten Zeitstrafe gegen Stefan Darius von GW Werder. Der Spieler begab sich daraufhin zur Bank. Dabei verließ er das Spielfeld außerhalb der Wechselzone. Dies bemerkte das Kampfgericht und teilte den Schiedsrichtern den vermeintlichen Wechselfehler mit. Der Schiedsrichter sprach daraufhin eine erneute 2-Minuten Zeitstrafe wegen des vermeintlichen Wechselfehlers aus. Dies war zugleich die dritte Zeitstrafe gegen den Spieler. Darius bekam die rote Karte. Hiergegen richtet sich der Einspruch des HV GW Werder.
In der Urteilsbegründung der Verbandssportgerichtes (VSG) hieß es: „Unstrittig ist in diesem Verfahren, dass hier eindeutig ein Regelverstoß der Schiedsrichter vorliegt, und das VSG nur festzustellen hat, ob dieser Regelverstoß spielentscheidend war, wie es der Einspruchsführer in seinem Einspruchsschreiben vorträgt. Die Sportfunktionäre geben Werder recht und sehen diese Szene als spielentscheidend an.“
Urteil Berufung: Dem widerspricht das DHB-Bundessportgericht. Das VSG habe zu Unrecht angenommen, dass der in der 3. Hinausstellung des Spielers Darius ein spielentscheidender Regelverstoß der Schiedsrichter gem. § 55 Abs. 6 RO zu sehen ist. Gerichte haben in mehreren Urteilen präzisiert, dass ein Regelverstoß nur dann als spielentscheidend gewertet werden kann, wenn eine andere Spielwertung nicht nur möglich, sondern hochgradig wahrscheinlich ist.
Diese zu Recht von den Gerichten aufgestellten hohen Hürden sehe die Kammer abweichend von der Auffassung der Ausgangsinstanz im konkreten Fall nicht als erreicht an, heißt es im Urteil. Das Spiel endete mit 2 Toren Unterschied.
Eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Spiel anders – etwa wenigstens unentschieden – geendet hätte, wenn der Spieler Darius, der zum Zeitpunkt seiner Disqualifikation zur Spielzeit 29:55 lediglich ein Tor geworfen hatte, weiter am Spiel teilgenommen hätte, sieht die Kammer nicht.
Auch das Argument der Ausgangsinstanz, dass der Mannschaft des Beigeladenen für mehr als eine Halbzeit ein Auswechselspieler gefehlt habe, führe zu keiner anderen Betrachtung. Ausweislich des Spielberichts nahm die Mannschaft des Beigeladenen mit insgesamt 14 Spielern am Spiel teil, so dass sie auch nach der Disqualifikation des Spielers Darius eine hinreichende Zahl an Auswechselspielern zur Verfügung hatte.
Im Ergebnis wurde das Urteil des Verbandssportgerichts der Oberliga Ostsee-Spree, VSG 03 U1 23 vom 11.12.2023 aufgehoben. Der Einspruch des HV Grün-Weiß Werder (Havel) e.V. vom 20.11.2023 gegen die Wertung des Spiels zwischen dem Lausitzer Handballclub Cottbus e.V. und dem HV Grün-Weiß Werder (Havel), Nr. 100062 OOS Männer vom 18.11.2023 wurde zurückgewiesen.
In der Tabelle der Oberliga Ostsee-Spree ist das Ergebnis berücksichtigt. Die Havelländer können gegen das Urteil noch in Revision gehen.
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Red. / Presseinformation