Während die EU-Kommission am Montag 2,7 Milliarden Euro Entschädigung für den RWE-Konzern für den Kohleausstieg bis 2030 genehmigt hat, muss die LEAG hierzulande weiter warten. Die Entscheidung über die vorgesehene Entschädigung von 1,7 Milliarden Euro an das Lausitzer Energie- und Bergbauunternehmen für den Kohleausstieg bis 2038 steht noch aus. Der Bund hatte den Unternehmen das Geld per Gesetz zugesichert. Die EU muss die Beihilfen allerdings genehmigen. Politik und LEAG reagierten jetzt verunsichert, weil sie auf eine gemeinsame Entscheidungsverkündung gehofft hatten. “Wir hätten uns gefreut, wenn beide Verfahren zeitgleich abgeschlossen worden wären.”, so Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach im rbb. Die EU-Kommission begründet ihre Verzögerung mit dem späteren Kohleausstieg der LEAG. Die Erwartungen liegen nun auf eine rasche Entscheidung. Die LEAG selbst zeigt sich in einer Reaktion hoffungsvoll auf eine positive Entscheidung aus Brüssel.
So reagiert die LEAG
In einer Reaktion heißt es:”Die dem zweitgrößten deutschen Stromerzeuger im Rahmen des deutschen Kohleausstiegsgesetzes zugesicherte Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro spiegelt nicht nur die unmittelbaren finanziellen Schäden infolge bergbaubedingter Mehrkosten, Sozialkosten und entgangene Gewinne in Folge des beschleunigten Kohleausstieg bis Ende 2038 wider, sondern bildet auch eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Transformation des Unternehmens im Zuge der Energiewende. „Als wichtigster Arbeitgeber und zentraler Wegbereiter des Strukturwandels in der Lausitz benötigen wir Planungssicherheit. Mit der Neuaufstellung als zukunftsorientiertes nachhaltiges Energieunternehmen, die durch den kürzlich gefassten Aufsichtsratsbeschluss zur Zukunftsstruktur der LEAG untermauert wurde, betreten wir Neuland. Um unseren Anteil an der Energiewende zu erfüllen, brauchen wir aber verlässliche Rahmenbedingungen. Die zeitnahe und positive Entscheidung im Beihilfeverfahren ist daher für die LEAG von größter Bedeutung,“ betont LEAG-Vorstandsvorsitzender Thorsten Kramer. Die Entschädigungszahlung soll in die Vorsorgegesellschaften zur weiteren finanziellen Absicherung der Wiedernutzbarmachung eingezahlt werden. LEAG ist bereits in Vorleistung gegangen und hat einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag in die Vorsorgegesellschaften eingezahlt.
Die Neuausrichtung von LEAG in Richtung Erneuerbarer Energien ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht notwendig, sondern auch eine Antwort auf die drängenden ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. So soll es die Entschädigungszahlung der LEAG ermöglichen, verstärkt in zukunftsfähige und nachhaltige Energieprojekte zu investieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands zu leisten. Darüber hinaus ist die Entschädigungszahlung von entscheidender Bedeutung für den Strukturwandel in der von der Braunkohleförderung und -verstromung geprägten Lausitz. Die Förderung des Strukturwandels und die Sicherung von Beschäftigung sind zentrale Anliegen des Unternehmens, die durch die Entschädigungszahlung maßgeblich unterstützt werden. LEAG befindet sich in kontinuierlichem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, um den Beihilfeprozess zu unterstützen und zügig eine Lösung zu erreichen. Das Unternehmen zeigt sich optimistisch, dass nach der Genehmigung der Entschädigungen für RWE nun auch sein Verfahren nach mehr als drei Jahren zu einem positiven Abschluss geführt wird.”- Reaktion Ende.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig sagte dazu: »Wir verbinden mit dieser Entscheidung gleichzeitig die Erwartung, dass nun auch endlich die Bestätigung der vereinbarten Entschädigung aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag der Bundesrepublik für die LEAG erfolgt. Gerade für unser Kohlerevier in der Lausitz ist diese Entschädigung von besonderer Bedeutung, da diese Entschädigung unmittelbar in die Vorsorgevereinbarungen zur Sanierung der Bergbauhinterlassenschaften nach Beendigung der Kohleförderung fließen sollen. Deshalb erwarte ich, aber besonders die Menschen in der betroffenen Lausitz, dass diese Entscheidung nun zeitnah in Brüssel getroffen wird. Die LEAG hat sich klar zur Zukunft in der Lausitz positioniert und zu ihrer Verantwortung für die Region nach Ende der Kohleverstromung bekannt. Die Entschädigungen sind ein wichtiger Finanzbaustein hierfür! Zudem bewältigt Ostdeutschland im Bereich der Braunkohleverstromung einen anhaltenden Transformationsprozess, der den Menschen in der Lausitz seit Jahrzehnten viel abverlangt. Sie brauchen endlich Klarheit.«
Hintergrund:
Die Verhandlung dieser Entschädigungszahlungen erfolgte in Zusammenhang mit der gesetzlichen Umsetzung des frühzeitigen Kohleausstieges im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und dem hierzu abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der BRD und den Kohleunternehmen. Die Länder waren an den Verhandlungen nicht beteiligt, gleichwohl liegen die Tagebaue und damit verbundene Aufgaben und Verpflichtungen in diesen. Die Entschädigungsleistungen an die Kohleunternehmen unterliegen dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Das entsprechende Verfahren läuft seit 2. Dezember 2020.
Red. / Presseinfos
Bild: LEAG