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NIEDERLAUSITZ aktuell

Junghanns: Wir brauchen schnell nationales Recht bei CCS – Wirtschaftsminister dringt auf Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland

8:01 Uhr | 28. März 2009
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„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise Brandenburg mit diesen Regelungen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht habe und andere EU-Staaten bei der Umsetzung bereits viel weiter seien.
Junghanns: „Wir dürfen hier nicht weiter an Boden verlieren. Wer es mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und mit dem Klimaschutz Ernst meint, darf bei CCS nicht nur den Mund spitzen, sondern muss auch pfeifen.“ Das gelte umso mehr, als Staaten wie Indien und China stark auf die Verstromung von Braunkohle zur Energiegewinnung setzten. Minister Junghanns hatte sich davon gerade erst auf einer Asienreise überzeugt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Foto: CCS Testanlage in Schwarze Pumpe (Archivbild)

„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise Brandenburg mit diesen Regelungen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht habe und andere EU-Staaten bei der Umsetzung bereits viel weiter seien.
Junghanns: „Wir dürfen hier nicht weiter an Boden verlieren. Wer es mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und mit dem Klimaschutz Ernst meint, darf bei CCS nicht nur den Mund spitzen, sondern muss auch pfeifen.“ Das gelte umso mehr, als Staaten wie Indien und China stark auf die Verstromung von Braunkohle zur Energiegewinnung setzten. Minister Junghanns hatte sich davon gerade erst auf einer Asienreise überzeugt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Foto: CCS Testanlage in Schwarze Pumpe (Archivbild)

„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise Brandenburg mit diesen Regelungen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht habe und andere EU-Staaten bei der Umsetzung bereits viel weiter seien.
Junghanns: „Wir dürfen hier nicht weiter an Boden verlieren. Wer es mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und mit dem Klimaschutz Ernst meint, darf bei CCS nicht nur den Mund spitzen, sondern muss auch pfeifen.“ Das gelte umso mehr, als Staaten wie Indien und China stark auf die Verstromung von Braunkohle zur Energiegewinnung setzten. Minister Junghanns hatte sich davon gerade erst auf einer Asienreise überzeugt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Foto: CCS Testanlage in Schwarze Pumpe (Archivbild)

„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise Brandenburg mit diesen Regelungen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht habe und andere EU-Staaten bei der Umsetzung bereits viel weiter seien.
Junghanns: „Wir dürfen hier nicht weiter an Boden verlieren. Wer es mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und mit dem Klimaschutz Ernst meint, darf bei CCS nicht nur den Mund spitzen, sondern muss auch pfeifen.“ Das gelte umso mehr, als Staaten wie Indien und China stark auf die Verstromung von Braunkohle zur Energiegewinnung setzten. Minister Junghanns hatte sich davon gerade erst auf einer Asienreise überzeugt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
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„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise Brandenburg mit diesen Regelungen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht habe und andere EU-Staaten bei der Umsetzung bereits viel weiter seien.
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„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
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„Die CCS-Technologie bietet die wissenschaftlich fundierte Aussicht, den CO2-Ausstoß bei der Verstromung von Braunkohle massiv zu minimieren. Es handelt sich um eine hervorstechende Innovation und um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb dringend die Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen. Jede weitere Verzögerung ist ein Rückschlag. Für den Klimaschutz und für geplante Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in diese Technologie, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten stärken würde.“ Das erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns, mit Blick auf entsprechende Beratungen in der Bundesregierung.
Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
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Minister Junghanns erinnerte daran, dass die Wirtschaftsministerkonferenz sich auf ihrer Sitzung im Dezember in Weimar ausführlich mit dem Thema befasste. In einem mehrheitlich gefassten Beschluss baten die Länder die Bundesregierung um die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein eigenständiges, in sich geschlossenes Gesetz, das auf schon „existierende Regelungen im Berg-, Energie- und Umweltrecht Bezug nimmt“.
Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise Brandenburg mit diesen Regelungen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht habe und andere EU-Staaten bei der Umsetzung bereits viel weiter seien.
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Quelle: Ministerium für Wirtschaft
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