In Deutschland dürfen nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs die Gaspreise für Haushaltskunden nicht ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt werden. Diese seit den 60er Jahren gängige Praxis ist somit unzulässig.
Wirtschaftsminister Ralf Christoffers begrüßt das Urteil und erwartet, dass die Brandenburgischen Gaskunden von diesem Urteil profitieren können. Mit dem Urteil wird auch der Verbraucherschutz im Energiebereich weiter gestärkt.
Er weist zusätzlich darauf hin, dass die Zahl der Gasanbieter in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und so die Endkunden selbst darüber entscheiden können, bei welchem Anbieter und zu welchem Preis sie ihr Erdgas beziehen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Führungswechsel bei der Sparkasse Spree-Neiße zum Jahresende
Zum Jahresende scheidet Ulrich Lepsch nach mehr als 30 Jahren als Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Spree-Neiße aus dem Amt aus. Der...