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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bodenreform: Justiz weist Vorwurf der Grundbuchmanipulation zurück

23:00 Uhr | 10. Februar 2008
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Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Die auf den Titelseiten von „Tagesspiegel” und „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 9. Februar 2008 aufgestellte Behauptung, „Brandenburg manipulierte Grundbücher” ist wahrheitswidrig.
Die Redaktionen haben vor Veröffentlichung dieses Vorwurfs der Brandenburger Justiz keine Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der gestrigen Aufforderung des Justizministeriums, die Behauptung durch Benennung des betroffenen Grundbuches zu belegen und die Justiz damit in die Lage zu versetzen, den Vorgang zu untersuchen und sich gegen den verunglimpfenden Vorwurf zu verteidigen, sind die Redaktionen bislang nicht nachgekommen.
Selbständige Recherchen des Justizministeriums in dem mutmaßlich von den Vorwürfen betroffenen Grundbuchamt haben keinerlei Anhaltspunkte dafür erbracht, dass die von den PNN aufgestellten Behauptungen, bis Mitte 1997 seien Eigentumsverhältnisse durch den Aufdruck des Stempels ‚Zurückgeführt’ zugunsten des Landes verändert und damit Eigentümer „handstreichartig” aus dem Grundbuch gelöscht worden, zutreffen.
Der in einigen Grundbuchseiten dieses Amtes heute noch zu sehende Stempelaufdruck ‚Zurückgeführt’ stammt aus den 50er Jahren. Jedenfalls nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde dieser Stempel nicht mehr benutzt. Zu finden ist er im Übrigen ausschließlich im Bestandsverzeichnis des Grundbuches, das keinen öffentlichen Glauben genießt: Enteignungen sind hier gar nicht möglich.
Für die seit dem 3. Oktober 1990 geführten Grundbücher ist es auszuschließen, dass Eintragungen vorgenommen wurden, ohne dass entsprechende Urkunden (Bescheide, Urteile u.ä.) vorlagen. Die Vorstellung vom „Stempeln” als alleinigem, die Eigentumsverhältnisse verändernden Akt ist sachfremd. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Stempelaufdruck ist somit ohne Aussagewert.
Justizministerin Beate Blechinger: „Ich verwahre mich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe, in Brandenburger Grundbuchämtern würde manipuliert. Die dort arbeitenden Rechtspfleger sind in ihrer Amtsführung ebenso unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen wie Richter. Es ist verantwortungslos, der dritten Gewalt Willfährigkeit gegenüber Behörden zu unterstellen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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