Infrastrukturstaatssekretär Jörg Vogelsänger hat am 19. Januar in Königs Wusterhausen Fördermittel aus dem EU-Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” für die Modernisierung einer Kommunikationsfirma überbracht. In der aktuellen EU- Strukturfondsperiode bis 2013 können erstmals im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
Infrastrukturstaatssekretär Jörg Vogelsänger: „Wir wollen die lokale Wirtschaftsentwicklung und Stadtentwicklung stärker miteinander verzahnen. Mit den EU-Mitteln können wir nun auch die Ansiedlung oder den Verbleib von Handwerk, Gewerbe oder sonstigen Dienstleistern unterstützen. Damit stärken wir die Innenstädte vor allem auch als Wohn- und Gewerbestandorte.”
In Königs Wusterhausen erhält die Firma Karp Gmbh Fördermittel für die Einrichtung eines neuen Technikarbeitsplatzes sowie für die Sanierung des Firmensitzes und Außenwerbung. Es werden rund 19.000 Euro EU-Mittel bewilligt. Hinzu kommen der Eigenanteil der Stadt in Höhe von rund 2.400 Euro und der Eigenanteil des Firmeninhabers von rund 35.500 Euro.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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