In der aktuellen Diskussion über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts äußert sich Justizministerin Beate Blechinger:
„Die Auffassung, Gewaltausbrüche jugendlicher Täter, wie zuletzt in München, ließen sich mit der Androhung härterer Strafen verhindern, ist ein Trugschluss. Im Moment der Eskalation lässt sich ein verrohter Täter nicht vom Gedanken an die gesetzliche Höchststrafe stoppen. Wirksam ist einzig und allein gesamtgesellschaftliche Vorbeugung – rechtzeitig und konsequent. Nach gesicherten Erkenntnissen entstehen wesentliche Prägungen eines Menschen bereits in den ersten sechs Lebensjahren. Daraus ergibt sich die zentrale Verantwortung von Familie, Kindergarten, Schule, ggf. Jugendamt und Familiengericht. Gewaltbereitschaft ist meist früh erkennbar. Auf die Strafmündigkeit eines Täters und das Einschreiten der Strafjustiz zu warten, hieße, das Kind sehenden Auges in den Brunnen fallen zu lassen.
Wenn das allerdings geschehen ist, müssen wirksame Strafen die Folge sein. Zum Schutz für andere – und vor sich selbst – gehören brutale Gewalttäter nicht erst nach mehrfachen Wiederholungstaten in die Jugendstrafanstalt. Die hohen Rückfallquoten bei jungen Strafgefangenen taugen kaum als Argument gegen diese Forderung. Einerseits gründen sie darin, dass für sozialpädagogische Beeinflussung im Strafvollzug nur noch schwer erreichbar ist, wer erst spät, mit einer verfestigten kriminellen Karriere hierher gelangt. Zum anderen ist es gerade Aufgabe eines professionell ausgestalteten Jugendstrafvollzuges, Gefangene nicht nur sicher zu verwahren, sondern zu erziehen. Wir haben hierfür in Brandenburg – auf der Grundlage eines modernen Jugendstrafvollzugsgesetzes – real gute Voraussetzungen, ob in den Jugendstrafanstalten oder in den alternativen Formen des Jugendstrafvollzuges.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Tariferhöhung beim Rettungsdienst Niederlausitz festgelegt
Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH passt die Vergütung ihrer Beschäftigten an. Wie es heißt, steigen die Gehälter demnach rückwirkend zum 1....