Justizministerin Beate Blechinger hat heute in der brandenburgischen Justizakademie in Königs Wusterhausen die Ergebnisse einer von ihr im Frühjahr 2008 initiierten Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Konzept enthält konkrete Schritte zur Verbesserung der Führungsaufsicht über entlassene Strafgefangene.
Blechinger: „Der Auftrag bestand darin, einen strukturierten Prozess zu entwickeln, der alle Behandlungs- und Fördermaßnahmen innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs umfasst, einschließlich der Entlassungsvorbereitung und einer individuellen Nachsorge. Ziel ist, die Allgemeinheit noch besser vor neuen Straftaten zu schützen.”
Die Führungsaufsicht dient vor allem der Überwachung bestimmter Straftäter nach deren Haftentlassung. Viele Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Betreuung und Kontrolle wurden jetzt erstmals verbindlich beschrieben und standardisiert. Vorgesehen ist u.a., nach Ablauf ihrer Haftzeit zu entlassende Strafgefangene in drei Gefährlichkeitsgruppen einzuteilen und fortan entsprechend abgestuft zu kontrollieren. Dabei sind individuelle Risikofaktoren zu berücksichtigen. Für die Aufsicht über die Gefangenen sollen besonders geeignete Bewährungshelfer spezialisiert werden. Unangemeldete Hausbesuche sind nunmehr verbindlich vorgeschrieben. Für die notwendige ambulante psychiatrische, psychotherapeutische oder sozialtherapeutische Nachsorge sollen forensische Ambulanzen an den Standorten Potsdam, Neuruppin und Cottbus gebildet und mit mobilen Teams ausgestattet werden. Die gerichtliche Führungsaufsicht wird durch ihre Zentralisierung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgewertet; bei den vier brandenburgischen Landgerichten bleiben Außenstellen erhalten.
Die Konzeption soll schrittweise umgesetzt, die neue Struktur der Führungsaufsicht im ersten Halbjahr 2010 wirksam werden.
Blechinger: „Auch bei Ausschöpfung aller justizinternen Möglichkeiten zur Aufgabenumverteilung werden wir dieses Konzept nicht ohne zusätzliche Haushaltsmittel realisieren können. Die benötigten personellen und sachlichen Ressourcen werden in den Haushaltsverhandlungen der nächsten Jahre ausgehandelt werden müssen. Mehr Sicherheit für die Bevölkerung ist eben nicht zum „Nulltarif” zu haben.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizministerin Beate Blechinger hat heute in der brandenburgischen Justizakademie in Königs Wusterhausen die Ergebnisse einer von ihr im Frühjahr 2008 initiierten Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Konzept enthält konkrete Schritte zur Verbesserung der Führungsaufsicht über entlassene Strafgefangene.
Blechinger: „Der Auftrag bestand darin, einen strukturierten Prozess zu entwickeln, der alle Behandlungs- und Fördermaßnahmen innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs umfasst, einschließlich der Entlassungsvorbereitung und einer individuellen Nachsorge. Ziel ist, die Allgemeinheit noch besser vor neuen Straftaten zu schützen.”
Die Führungsaufsicht dient vor allem der Überwachung bestimmter Straftäter nach deren Haftentlassung. Viele Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Betreuung und Kontrolle wurden jetzt erstmals verbindlich beschrieben und standardisiert. Vorgesehen ist u.a., nach Ablauf ihrer Haftzeit zu entlassende Strafgefangene in drei Gefährlichkeitsgruppen einzuteilen und fortan entsprechend abgestuft zu kontrollieren. Dabei sind individuelle Risikofaktoren zu berücksichtigen. Für die Aufsicht über die Gefangenen sollen besonders geeignete Bewährungshelfer spezialisiert werden. Unangemeldete Hausbesuche sind nunmehr verbindlich vorgeschrieben. Für die notwendige ambulante psychiatrische, psychotherapeutische oder sozialtherapeutische Nachsorge sollen forensische Ambulanzen an den Standorten Potsdam, Neuruppin und Cottbus gebildet und mit mobilen Teams ausgestattet werden. Die gerichtliche Führungsaufsicht wird durch ihre Zentralisierung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgewertet; bei den vier brandenburgischen Landgerichten bleiben Außenstellen erhalten.
Die Konzeption soll schrittweise umgesetzt, die neue Struktur der Führungsaufsicht im ersten Halbjahr 2010 wirksam werden.
Blechinger: „Auch bei Ausschöpfung aller justizinternen Möglichkeiten zur Aufgabenumverteilung werden wir dieses Konzept nicht ohne zusätzliche Haushaltsmittel realisieren können. Die benötigten personellen und sachlichen Ressourcen werden in den Haushaltsverhandlungen der nächsten Jahre ausgehandelt werden müssen. Mehr Sicherheit für die Bevölkerung ist eben nicht zum „Nulltarif” zu haben.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizministerin Beate Blechinger hat heute in der brandenburgischen Justizakademie in Königs Wusterhausen die Ergebnisse einer von ihr im Frühjahr 2008 initiierten Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Konzept enthält konkrete Schritte zur Verbesserung der Führungsaufsicht über entlassene Strafgefangene.
Blechinger: „Der Auftrag bestand darin, einen strukturierten Prozess zu entwickeln, der alle Behandlungs- und Fördermaßnahmen innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs umfasst, einschließlich der Entlassungsvorbereitung und einer individuellen Nachsorge. Ziel ist, die Allgemeinheit noch besser vor neuen Straftaten zu schützen.”
Die Führungsaufsicht dient vor allem der Überwachung bestimmter Straftäter nach deren Haftentlassung. Viele Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Betreuung und Kontrolle wurden jetzt erstmals verbindlich beschrieben und standardisiert. Vorgesehen ist u.a., nach Ablauf ihrer Haftzeit zu entlassende Strafgefangene in drei Gefährlichkeitsgruppen einzuteilen und fortan entsprechend abgestuft zu kontrollieren. Dabei sind individuelle Risikofaktoren zu berücksichtigen. Für die Aufsicht über die Gefangenen sollen besonders geeignete Bewährungshelfer spezialisiert werden. Unangemeldete Hausbesuche sind nunmehr verbindlich vorgeschrieben. Für die notwendige ambulante psychiatrische, psychotherapeutische oder sozialtherapeutische Nachsorge sollen forensische Ambulanzen an den Standorten Potsdam, Neuruppin und Cottbus gebildet und mit mobilen Teams ausgestattet werden. Die gerichtliche Führungsaufsicht wird durch ihre Zentralisierung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgewertet; bei den vier brandenburgischen Landgerichten bleiben Außenstellen erhalten.
Die Konzeption soll schrittweise umgesetzt, die neue Struktur der Führungsaufsicht im ersten Halbjahr 2010 wirksam werden.
Blechinger: „Auch bei Ausschöpfung aller justizinternen Möglichkeiten zur Aufgabenumverteilung werden wir dieses Konzept nicht ohne zusätzliche Haushaltsmittel realisieren können. Die benötigten personellen und sachlichen Ressourcen werden in den Haushaltsverhandlungen der nächsten Jahre ausgehandelt werden müssen. Mehr Sicherheit für die Bevölkerung ist eben nicht zum „Nulltarif” zu haben.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizministerin Beate Blechinger hat heute in der brandenburgischen Justizakademie in Königs Wusterhausen die Ergebnisse einer von ihr im Frühjahr 2008 initiierten Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Konzept enthält konkrete Schritte zur Verbesserung der Führungsaufsicht über entlassene Strafgefangene.
Blechinger: „Der Auftrag bestand darin, einen strukturierten Prozess zu entwickeln, der alle Behandlungs- und Fördermaßnahmen innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs umfasst, einschließlich der Entlassungsvorbereitung und einer individuellen Nachsorge. Ziel ist, die Allgemeinheit noch besser vor neuen Straftaten zu schützen.”
Die Führungsaufsicht dient vor allem der Überwachung bestimmter Straftäter nach deren Haftentlassung. Viele Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Betreuung und Kontrolle wurden jetzt erstmals verbindlich beschrieben und standardisiert. Vorgesehen ist u.a., nach Ablauf ihrer Haftzeit zu entlassende Strafgefangene in drei Gefährlichkeitsgruppen einzuteilen und fortan entsprechend abgestuft zu kontrollieren. Dabei sind individuelle Risikofaktoren zu berücksichtigen. Für die Aufsicht über die Gefangenen sollen besonders geeignete Bewährungshelfer spezialisiert werden. Unangemeldete Hausbesuche sind nunmehr verbindlich vorgeschrieben. Für die notwendige ambulante psychiatrische, psychotherapeutische oder sozialtherapeutische Nachsorge sollen forensische Ambulanzen an den Standorten Potsdam, Neuruppin und Cottbus gebildet und mit mobilen Teams ausgestattet werden. Die gerichtliche Führungsaufsicht wird durch ihre Zentralisierung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgewertet; bei den vier brandenburgischen Landgerichten bleiben Außenstellen erhalten.
Die Konzeption soll schrittweise umgesetzt, die neue Struktur der Führungsaufsicht im ersten Halbjahr 2010 wirksam werden.
Blechinger: „Auch bei Ausschöpfung aller justizinternen Möglichkeiten zur Aufgabenumverteilung werden wir dieses Konzept nicht ohne zusätzliche Haushaltsmittel realisieren können. Die benötigten personellen und sachlichen Ressourcen werden in den Haushaltsverhandlungen der nächsten Jahre ausgehandelt werden müssen. Mehr Sicherheit für die Bevölkerung ist eben nicht zum „Nulltarif” zu haben.”
Quelle: Ministerium der Justiz