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NIEDERLAUSITZ aktuell

Dellmann: „Jetzt auch Fördermittel für Kleinstunternehmen im Rahmen der Stadtentwicklung“

13:19 Uhr | 4. August 2009
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Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
Anträge können gestellt werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.

Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
Anträge können gestellt werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.

Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
Anträge können gestellt werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.

Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
Anträge können gestellt werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.

Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
Anträge können gestellt werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.

Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
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Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
Folgende 15 Städte können Mittel aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” erhalten: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Prenzlau, Schwedt/Oder, Senftenberg, Spremberg und Wittenberge.
Die Städte haben in diesem Verfahren eine besondere Verantwortung, indem sie die beantragten Vorhaben auf Übereinstimmung mit ihren kommunalen Entwicklungsstrategien prüfen, diese befürworten und einen eigenen finanziellen Beitrag von mindestens fünf Prozent beisteuern. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (45 Prozent EFRE, 5 Prozent Kommune).
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
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Erstmals können mit EU-Mitteln der aktuellen Strukturfondsperiode bis 2013 im Rahmen der Stadtentwicklung auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die ersten beiden Förderbescheide wurden jetzt ausgereicht. Insgesamt können 15 Städte aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung” Mittel erhalten.
„Wir können aus den EU-Mitteln erstmals auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unterstützen. Damit schließen wir eine Förderlücke. Jetzt können Unternehmen aus den 15 Städten, die für das Programm ‚Nachhaltige Stadtentwicklung’ ausgewählt wurden, erstmals gefördert werden. Wir rechnen mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 10 Millionen Euro”, sagte Dellmann am Sonntag.
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Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerkes sowie Dienstleister sein, die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben. Ziel ist es, diesen Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen, und sie damit in den Innenstädten bzw. Stadtzentren zu halten oder auch die Ansiedlung neuer Unternehmen zu unterstützen. Damit können Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze können die Antragsteller über den Grundfördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben hinausgehende zusätzliche Mittel erhalten.
Erste Fördermittelanträge liegen vor, zwei davon konnten bereits beschieden werden.
* Ein Förderbescheid geht nach Prenzlau an ein Eiscafe für die Erweiterung der Betriebsstätte (3.250 Euro Zuschuss).
* Der zweite Förderbescheid geht nach Oranienburg an einen Augenoptiker zur Erweiterung der Betriebsstätte (4.500 Euro Zuschuss).
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Kuhherde sorgte nachts für Aufregung in Elsterwerda

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Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

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81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

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Bauarbeiten in Cottbus. Kiekebuscher Straße halbseitig gesperrt

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Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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