Das neue Fahrgastrechte-Gesetz bringt ab dem 29. Juli 2009 erstmals bundesweit einheitliche Entschädigungsregelungen bei Zugverspätungen und -ausfällen für alle Fahrgäste. Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hat der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein einheitliches Entschädigungsverfahren auf den Weg gebracht. Bahnkunden können künftig mit einem einheitlichen Fahrgastrechte-Formular ihre Ansprüche einfach und schnell geltend machen, ganz gleich ob sie im Nah- oder Fernverkehr und mit welchem Eisenbahnunternehmen sie unterwegs sind.
Vorgestellt wurde das neue Verfahren heute in Berlin gemeinsam von Bernd Rössner, Geschäftsführer des TBNE, Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn, und Hans Leister, Geschäftsführer von Keolis Deutschland.
„Bei der Umsetzung der neuen Fahrgastrechte stand der Kunde stets im Fokus“, so Bernd Rössner, „es ist uns gelungen, den Kunden trotz des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnen ein Verfahren aus einer Hand anzubieten.“ „Für die Fahrgäste hört die Reise nicht an den Unternehmensgrenzen auf, deshalb ist die einheitliche Entschädigung ein richtiger Schritt zum Wohle aller Kunden“, so Hans Leister von Keolis Deutschland, „die Eisenbahnen in Deutschland haben hier gezeigt, dass gemeinsam der öffentliche Verkehr noch attraktiver gemacht werden kann.“
Keolis Deutschland war an der Entwicklung des unternehmensübergreifenden Entschädigungsverfahrens maßgeblich beteiligt, ebenso an dem für die Kunden sehr einfach gehaltenem Fahrgastrechte-Formular. Das Formular ist künftig beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den Service Points in den Bahnhöfen erhältlich ist. Mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle werden die teilnehmenden Bahnen das Servicecenter Fahrgastrechte beauftragen. Alle Bahnen in Deutschland haben die Möglichkeit, an diesem Verfahren teilzunehmen.
Für Streitfälle haben verschiedene Verkehrsgesellschaften in Deutschland, darunter die Deutsche Bahn und Keolis Deutschland, heute einen Trägerverein für die neue bundesweite Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr gegründet. Der Verein steht allen Verkehrsunternehmen in Deutschland offen und wird ab Dezember 2009 für Streitfälle im gesamten öffentlichen Verkehr auf Schiene, Straße und in der Luft zuständig sein. Zur Wahrung der Kundeninteressen wird ein Beirat gebildet, in dem unter anderem Vertreter von Fahrgastverbänden tätig sind. Die Unabhängigkeit der neuen Institution wird durch die Satzung garantiert.
Weitere Informationen zu den neuen Fahrgastrechten sind ab dem 29. Juli auf den Internetseiten des TBNE http://www.tbne.de, und unter www.fahrgastrechte.info oder http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/uebersicht.shtml abrufbar.
Quelle: Deutsche Bahn AG 15.07.09
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