Beratung in Potsdam, Frankfurt, Cottbus, Perleberg, Pritzwalk, Rathenow und Falkensee
Dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu erklären und eine fremde Person über lebensverlängernde Maßnahmen entscheidet, ist eine schlimme Vorstellung für viele Menschen. Um dem vorzubeugen, gibt es Patientenverfügungen. Doch diese sind nur dann sinnvoll, wenn sie rechtssicher verfasst sind. Daher bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg umfängliche Beratungen zu Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht an.
„Solange es noch weit weg zu sein scheint, beschäftigt sich niemand gerne freiwillig mit Krankheit, Pflege und Tod. Da Notfälle jedoch oft unvorhergesehen eintreten, sollten Verbraucher vorsorgen“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). „Im ersten Schritt ist es sinnvoll, das Gespräch mit nahestehenden Menschen zu suchen und zu besprechen, was man sich im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit wünscht und wer zum Beispiel die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen treffen soll“, so die Verbraucherberaterin. „Hat man darüber Klarheit erlangt, sollte man das Ganze in einer Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht festhalten. Dabei ist es wichtig, rechtssicher zu formulieren, damit man sich darauf verlassen kann, dass der eigene Wille beispielsweise durch Ärzte in Notsituationen befolgt wird“, so Kahnert.
Die VZB bietet in ihren Beratungsstellen in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) sowie Perleberg, Pritzwalk, Rathenow und Falkensee eine umfängliche Rechtsberatung zu Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht an. Die Kostenbeteiligung liegt bei 20 Euro pro 30 Minuten. Für die Beratung ist eine Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine erforderlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.