Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im Land Brandenburg bieten – neben den Sozialen Diensten der Justiz – fünf freie Träger der Jugendhilfe den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Im Zeitraum seit dem Jahr 1995 haben sie jetzt den 10.000. Fall bearbeitet. Jugendminister Holger Rupprecht würdigt anlässlich dieses „Jubiläums” die Arbeit der Träger und ihrer Mitarbeiter. „Die engagierte Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler ermöglicht Reaktionen auf Straftaten Jugendlicher, die im klassischen Strafverfahren nicht möglich sind”, so Rupprecht. „Im Täter-Opfer-Ausgleich erfahren die Opfer, warum ihnen etwas passiert ist und erhalten eine Wiedergutmachung – die Täter wiederum werden mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert und können sich vor ihrer Verantwortung nicht verstecken. Eine solche Art der Auseinandersetzung ist eine Chance, Probleme zu lösen, statt sie eskalieren zu lassen.” Justizministerin Beate Blechinger: „Erfolgreich zwischen Opfern und Tätern vermitteln kann nur, wer akzeptiert ist. Die freien Träger haben hier große Autorität erworben. Mit ihrer Arbeit entlasten sie erheblich die Sozialen Dienste der Justiz, deren Mitarbeiter sich dadurch konzentrierter etwa der Bewährungskontrolle von Verurteilten widmen können.”
Bei den 10.000 Fällen der vergangenen 14 Jahre wurde in 58 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Dabei wurden insgesamt 89.470 Euro Schmerzensgeld, 93.330 Euro Schadensersatz sowie 4977 Arbeitsstunden vereinbart.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Ministerium der Justiz finanziert. Das Jugendministerium stellt für die Projekte jährlich 300.000 Euro, das Justizministerium 25.000 Euro bereit. Die fünf Projekte haben ihre Büros in Nauen (Horizont e.V.), Bernau (Sprungbrett e.V.), Spremberg (Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.), Potsdam (Diakonisches Werk Potsdam e.V.) und Fürstenwalde (WIBB gGmbH-Projekt Libra Rüdersdorf).
Das Prinzip des Täter-Opfer-Ausgleichs basiert auf der Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat und soll den Täter von einer erneuten Straffälligkeit abhalten. Im Idealfall gelingt eine Versöhnung zwischen den Beteiligten. Dazu wird durch einen Vermittler ein gemeinsames Gespräch für die Beteiligten angeboten, das sie freiwillig und kostenlos nutzen können. In dem Vermittlungsgespräch geht es um die Aufarbeitung der Straftat und um Fragen wie: Warum wurde die Tat begangen? Wer hat welchen Anteil an dem Vorfall? Wie hätte man den Vorfall vermeiden können? Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen?
Der Täter hat die Möglichkeit, sich für sein Verhalten beim Opfer zu entschuldigen. Das Opfer kann dem Täter vergeben und beide Seiten können über eine Wiedergutmachung sprechen. Dabei werden keine Vorgaben vom Vermittler gemacht, sondern die Beteiligten sprechen direkt miteinander, wie eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Der Täter kann ein Angebot unterbreiten und das Opfer eine Forderung stellen. Somit kann die Wiedergutmachung sehr individuell ausfallen. Das können Arbeitsstunden für das Opfer sein, eine Einladung ins Kino, Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung oder ähnliches.
Quelle: Ministerium der Justiz