Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Auch Bauherren in Brandenburg haben in Zukunft mehr Planungssicherheit bei den Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung der Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt.
„Die neuen Regeln schaffen Anreize für kostensparendes und wirtschaftliches Bauen. Das nützt den Bauherren. Gleichzeitig erhalten Architekten und Ingenieure eine leistungsgerechtere Bezahlung. Es ist zudem gelungen, die Honorarordnung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das ist auch ein Erfolg für die Baukultur im Land, weil damit eine hohe Planungsqualität gesichert wird”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Honorare der Architekten und Ingenieure werden in Zukunft auf der Grundlage vorab berechneter Baukosten festgelegt und nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten. Der Vorteil für den Bauherrn: Er hat ein geringeres Risiko einer nachträglichen Honorarerhöhung bei Baukostensteigerungen. Die Honorarsätze wurden dafür durchgängig um 10 Prozent angehoben. Hier hat es seit 1996 keine Anpassung mehr gegeben.
Die Bundesländer haben im Bundesrat jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Auswirkungen der HOAI-Änderungen auf die Praxis kritisch zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, innerhalb eines Jahres über die Anwendung und möglicherweise erforderliche Anpassung zu berichten.
Die geänderte HOAI Honorar-Ordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als “Neue HOAI 2009” noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung