Eng bedruckt, zahlreiche medizinische Fachbegriffe und eine lange Liste an Nebenwirkungen: Auf den ersten Blick kann der Beipackzettel einschüchternd wirken. Das führt häufig sogar dazu, dass Medikamente erst gar nicht eingenommen werden. Dabei dient der Beipackzettel in erster Linie dem Wohl des Patienten. Julia Bang von der Landesapothekerkammer Brandenburg erklärt, welche Informationen dabei wirklich wichtig sind.
- Beipackzettel sind immer gleich aufgebaut “Die Gebrauchsinformation soll aufklären und dazu beitragen, dass Fehler bei der Anwendung des Medikaments verhindert werden”, sagt Apothekerin Julia Bang. Dazu stehen die wichtigsten Informationen immer an der gleichen Stelle, denn die Reihenfolge des Beipackzettels ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Wichtigster Punkt: Gegenanzeigen
Gegenanzeigen, auch Kontraindikationen genannt, beschreiben diejenigen Fälle, in denen das Medikament keinesfalls eingenommen werden sollte, da es sonst zu gravierenden Nebenwirkungen kommen könnte. Besondere Umstände können zum Beispiel eine Schwangerschaft sein oder eine andere ernsthafte Erkrankung, wie etwa ein Magengeschwür.
- Wechsel- und Nebenwirkungen beachten
Nicht jedes Medikament verträgt sich mit anderen Arzneimitteln. Die Liste der Wechselwirkungen benennt diese im Detail. Auch alle Nebenwirkungen, die bei der Erforschung oder Anwendung des Medikamentes jemals aufgetreten sind, müssen aufgelistet werden. “Das heißt jedoch nicht, dass sie auch wirklich eintreten. Wer sich unsicher bezüglich
Wechsel- oder Nebenwirkungen ist, kann sich vom Arzt oder in jeder Apotheke dazu beraten lassen”, rät Julia Bang.
- An die Dosierung halten
In der Regel gibt der Arzt oder der Apotheker die Dosierung des Medikamentes vor. Sollte das einmal nicht der Fall sein, gibt der Beipackzettel detaillierte Hinweise darauf, wie lange und in welcher Menge das Arzneimittel eingenommen werden darf.
- “Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker…”
Medizinische Fachbegriffe oder die Liste an Nebenwirkungen schrecken viele Patienten ab. “Sie sollten sich vom Beipackzettel nicht verunsichern lassen, sondern lieber nachhaken. Apotheker klären über Wirkstoffe und sonstige Inhaltsstoffe auf und geben Tipps, was bei der Einnahme zu beachten ist, zum Beispiel im Hinblick auf die Ernährung oder Allergien”, so Julia Bang.
Hintergrund:
Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Beruf nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die
Landesapothekerkammer hat derzeit 1.700 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 590 Apotheken (inklusive 13 Krankenhausapotheken).
Landesapothekerkammer Brandenburg
Quelle: 4iMEDIA GmbH