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NIEDERLAUSITZ aktuell

Keine Hinweise auf weitere Infektionen mit Geflügelpest

17:00 Uhr | 10. Januar 2008
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Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Photo: &copy: Matthias Geigk

Bis heute gibt es keinerlei Hinweise auf weitere Infektionen im Zusammenhang mit den Ende Dezember in Brandenburg nachgewiesenen drei H5N1-Fällen. Aus Sicht des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums ist es den Veterinärbehörden gelungen, die Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, abzuriegeln und durch strenge Restriktionsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten eine Weiterverbreitung zu verhindern.
In den kommenden Tagen beginnen die entsprechenden Kontrollen und Laboruntersuchungen, um schrittweise die Restriktionsgebiete wieder aufheben zu können.
Da im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen Tierzukäufe, Personen und Fahrzeugverkehr, tierische Nebenprodukte als Infektionsursache nicht ermittelt wurden, kommen nach Auffassung der eingesetzten Expertengruppe als mögliche Quellen des Erregereintrags infizierte Wildvögel oder unerhitzte Geflügelabfälle in Betracht.
Ein potenzieller Eintrag über latent oder auch klinisch erkrankte Wildvögel ist nicht grundsätzlich auszuschließen, da im Jahre 2007 in Deutschland immer wieder H5N1-Infektionen in Wildvogelbeständen amtlich festgestellt wurden und anzunehmen ist, dass das Influenzavirus nach wie vor in Teilen einiger Wildvogelpopulationen zirkuliert. Klinisch unauffällig infizierte Wildvögel könnten auch beim Überflug den Erreger in die Auslaufhaltung, beispielsweise über den Kotabsatz, eingeschleppt haben.
Eine solche Überlegung kann jedoch nicht durch die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings sowie die zusätzlich in den betroffenen Gebieten durchgeführten Wildvogeluntersuchungen belegt werden, da diese in 2007 und bis zum jetzigen Zeitpunkt sämtlich negative Ergebnisse erbrachten.
Zumindest bei zwei der Seuchenfälle gab es Hinweise, dass tiefgefrorene Enten, wahrscheinlich gleicher Herkunft, im fraglichen Zeitraum in den Haushalten zubereitet und Teile von ihnen unerhitzt den Hühnern zugänglich gemacht wurden. Die Untersuchungen der Rückstellproben der Schlachtchargen sowie einer noch vorhandenen Ente der Verkaufscharge erbrachten allerdings negative Befunde, was in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der stichprobenartigen Untersuchungen und der klinischen Unauffälligkeit der Lieferbetriebe nicht für einen Eintrag der Infektion über Schlachtabfälle spricht.
Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln weitgehend vermieden und der Zugang von Hausgeflügel zu unerhitzten Geflügelschlachtabfällen unterbunden wird.
Bei Anzeichen einer Erkrankung von Hausgeflügel ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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