Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe: Auch in Brandenburg gegen Genitalverstümmelung vorgehen
Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar 2016 betont die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Brandenburg Monika von der Lippe: „Genitalverstümmelung ist weltweit immer noch ein akutes Problem. Diese besonders schwerwiegende Form von Gewalt gegen Frauen muss verurteilt und geahndet werden. Weder Religion, noch Bräuche oder Traditionen rechtfertigen es, Mädchen und Frauen derart massiv in ihren Menschenrechten zu verletzen. Wir brauchen null Toleranz für Genitalverstümmelung, mehr Aufklärung, Transparenz und vor allem Schutz für Mädchen und Frauen.“
Mit dem Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung wird seit 2003 auf die Zwangsbeschneidung von Frauen und die gravierenden Folgen aufmerksam gemacht. Mehr als 100 Millionen Mädchen und Frauen sind weltweit Opfer der Verstümmelung ihrer Genitalien geworden. Etwa ein Viertel der Betroffenen überlebt den Eingriff nicht. Die beschnittenen Frauen haben ein Leben lang mit schweren körperlichen und psychischen Folgen zu kämpfen.
Monika von der Lippe: „Zwar ist Genitalverstümmelung seit September 2013 verboten und unter Strafe gestellt. Dennoch leben auch in Brandenburg Mädchen und Frauen, die Opfer einer Zwangsbeschneidung geworden sind. Angesichts der wachsenden Zahl von Flüchtlingen ist auch davon auszugehen, dass die Zahl der betroffenen Frauen und Mädchen in Brandenburg zunimmt. Es muss nun darum gehen, diesen Frauen medizinische und psychologische Hilfe zu geben und Präventionsarbeit zu leisten. Mit den bundes- und landesweiten Aufklärungs- und Beratungsangeboten, auch für die Ärzteschaft, ist hier ein wichtiger und richtiger Schritt getan. Es braucht aber noch mehr Engagement und Aufklärung, damit Genitalverstümmelung Einhalt geboten wird und Betroffenen geholfen werden kann.“
Für Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ist unter der Rufnummer 08000 116 016 das kostenlose “Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen” mit anonymer, kompetenter und sicherer Beratung rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können sich aber auch online per E-Mail oder Chat (www.hilfetelefon.de.) beraten lassen. Sprach- und Gebärdendolmetscherinnen stehen zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg