Verbraucherzentrale bietet Musterbrief zum Widerruf
Bei Preisschwankungen zwischen der Bestellung und Lieferung von Heizöl können Verbraucher auch nach Vertragsabschluss noch sparen. „Ihnen steht beim so genannten Fernabsatz – also etwa telefonisch oder übers Internet – ein Widerrufsrecht bis zur Tankbefüllung zu“, so Dr. Hartmut G. Müller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Das besagt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). „Nach einer Beispielrechnung ist eine Ersparnis von mehreren hundert Euro für eine ganze Tankfüllung möglich“, ergänzt Müller. Verbraucher können einen Musterbrief der VZB für den Widerruf nutzen.
Viele bestellen ihr Heizöl schon Monate vor Anlieferung und vereinbaren einen Festpreis, um besser kalkulieren zu können. Doch zwischen Bestellung und Lieferung kann sich infolge von Schwankungen auch ein aktueller Tagespreis ergeben, der deutlich unter dem vereinbarten Preis liegt. „Hat man beispielsweise am 1. Juli online oder telefonisch Heizöl bestellt und eine Lieferung für Ende September 2015 vereinbart, zahlt man bei einem klassischen 3.000-Liter-Tank rund 200 Euro mehr, als das Heizöl etwa am 25. September kostet“, erläutert der Experte.
Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung können Verbraucher, die ihr Heizöl per Fernabsatz geordert haben, diesen Preisvorteil jetzt nutzen. Und das macht durchaus mal eine Ersparnis von über 10 Prozent aus. Denn die Bundesrichter haben mit Urteil vom 17.6.2015 (AZ: VIII 249/14) entschieden, dass es sich bei einer Heizölbestellung nicht um ein Spekulationsgeschäft handelt, bei dem das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. „Da man Heizöl nicht kauft, um es später gewinnbringend wieder abzusetzen, besteht das 14-tägige Widerrufsrecht ab Anlieferung“, informiert Jurist Müller. Dieses erlischt mit der Tankbefüllung, wenn eine Vermischung mit darin noch vorhandenen Restbeständen erfolgt. „Nach unserer Ansicht können Kunden den Vertrag bis dahin jederzeit widerrufen“, ergänzt der Verbraucherschützer. Hierfür stellt die VZB einen Musterbrief zur Verfügung, den sich Interessierte herunterladen können unter www.vzb.de/heizoel-widerruf.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht und ist Trägerin der Unabhängigen Patientenberatung im Land.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Im Jahr 2015 feiert sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg