Der Bund soll die ursprünglich für das sogenannte Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel den Ländern zur Verfügung stellen. Das forderte Jugendminister Günter Baaske heute im Landtag. Ein entsprechender Antrag von Brandenburg und drei weiteren Bundesländern wird am morgigen Freitag in den Bundesrat eingebracht.
Baaske: „Wir wollen das Geld für eine weiter verbesserte Betreuung und Bildung in unseren Kitas einsetzen“.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundesgesetz zum Betreuungsgeld im Juli für verfassungswidrig erklärt. Damit kann der Bund die im Bundeshaushalt dafür bisher für 2016 veranschlagte eine Milliarde Euro nicht einsetzen.
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Mittel „ungeschmälert den Ländern für eine Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.“ Auf das Land Brandenburg würden davon etwa 45 Millionen Euro jährlich entfallen.
Baaske heute im Landtag: „Dank des Verfassungsgerichts würde dann endlich das geschehen, was wir in Brandenburg schon seit Jahren fordern: Zusätzliche Millionen für die weitere Qualitätsverbesserung unserer Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten. Das ist viel besser investiertes Geld als die ´Herdprämie` für Eltern, die ihre Kinder bewusst nicht in Kitas geben.“
Er ist zuversichtlich, dass der Antrag morgen im Bundesrat eine Mehrheit der 16 Bundesländer bekommen wird. Ein heute vom Landtag verabschiedeter Antrag, der von den Fraktionen der SPD und der LINKE eingebracht worden war, unterstützt ihn auf diesem Weg.
Foto: Autogramkarte Ministerium fASFF
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport