Verbraucherzentrale warnt vor Euro-Abrechnung im Urlaub
In Landes- oder Fremdwährung? Viele Reisende stehen vor dieser Frage, wenn sie Bargeld im Nicht-Euro-Ausland abheben. Warum sich Verbraucher immer für die Währung des Urlaubslandes entscheiden sollten und welche Abzocke hinter „DCC“ steckt, verrät Sylvia Schönke, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Es klingt nach „Service“, wenn einem der Geldautomat in der Fremde anbietet: „Möchten Sie in Euro zahlen?“ Doch das nutzen global agierende Finanzdienstleister aus, indem sie schlechte Wechselkurse willkürlich festlegen. Das Ganze nennt sich „Dynamic Currency Conversion“ (DCC) – dynamische Währungsumrechnung. „Leider verbreitet sich diese Masche weltweit rasant, und das kommt Verbrauchern teuer zu stehen“, erklärt Frau Schönke. Denn die Anbieter kassieren bis zu zehn Prozent des abgehobenen Betrags. „Touristen sollten daher immer in der Landeswährung abrechnen“, rät die Finanzexpertin. Außerdem kommt noch die Gebühr für den Karteneinsatz im Ausland hinzu.
Auf Fremdwährung bestehen – nicht nur am Automaten
Drückt man am Terminal einfach auf die richtige Taste, gestaltet sich dies beim Bezahlen im Hotel, Restaurant oder Supermarkt schwieriger. Hier haben Verbraucher meist keine Wahl und werden oft sogar bedrängt, wenn sie darauf bestehen, in der Landeswährung zu bezahlen. „Der Händler oder Wirt verdient an diesem System über so genannte ‚Kickback-Zahlungen‘ mit. Das können manchmal bis zu drei Prozent des Umsatzes sein“, meint die Verbraucherschützerin. „Nur wer explizit auf die Abrechnung in der Landeswährung besteht, kann den hohen Kosten entgehen“, empfiehlt Frau Schönke.
Teure Abzocke
Die Masche ist nach deutschem Recht illegal, solange der Verbraucher nicht über seine direkten Extrakosten vor dem Knopfdruck informiert wird. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Anbieter den Urlaubern freie Wahl zwischen „DCC“ und einer Zahlung bzw. Abrechnung in Fremdwährung lassen. Nur ist die Anwendung deutschen Rechts im Ausland kaum durchsetzbar. „Bei ganz perfiden Geldautomaten müssen Urlauber mehrmals die Euro-Abrechnung ablehnen. Viele entscheiden sich dann genervt für die ‚DCC‘-Option und machen den Betreiber glücklich“, berichtet Sylvia Schönke.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.