Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Lohndumping sieht Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in der jüngsten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abzusprechen.
“Die Tarifabschlüsse, die bisher von dieser Gewerkschaft ausgehandelt wurden, bewegen sich zum größten Teil auf so niedrigem Lohnniveau, dass dies schon an Sittenwidrigkeit grenzt”, betonte Ziegler. Darüber hinaus hätten sich diese Abschlüsse auch negativ auf die Tarifgestaltung in der Zeitarbeit durch andere Gewerkschaften ausgewirkt.
Sollte die jetzige Gerichtsentscheidung Bestand haben, wäre dem nun ein Riegel vorgeschoben, so die Ministerin. Diese Gewerkschaften dürften dann keine Tarifverträge mehr abschließen. “Ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben kann”, sagte Ziegler.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte vergangene Woche in seiner mündlichen Verhandlung auf Antrag des Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig im Sinne des Tarifvertragsgesetzes ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Lohndumping sieht Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in der jüngsten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abzusprechen.
“Die Tarifabschlüsse, die bisher von dieser Gewerkschaft ausgehandelt wurden, bewegen sich zum größten Teil auf so niedrigem Lohnniveau, dass dies schon an Sittenwidrigkeit grenzt”, betonte Ziegler. Darüber hinaus hätten sich diese Abschlüsse auch negativ auf die Tarifgestaltung in der Zeitarbeit durch andere Gewerkschaften ausgewirkt.
Sollte die jetzige Gerichtsentscheidung Bestand haben, wäre dem nun ein Riegel vorgeschoben, so die Ministerin. Diese Gewerkschaften dürften dann keine Tarifverträge mehr abschließen. “Ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben kann”, sagte Ziegler.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte vergangene Woche in seiner mündlichen Verhandlung auf Antrag des Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig im Sinne des Tarifvertragsgesetzes ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Lohndumping sieht Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in der jüngsten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abzusprechen.
“Die Tarifabschlüsse, die bisher von dieser Gewerkschaft ausgehandelt wurden, bewegen sich zum größten Teil auf so niedrigem Lohnniveau, dass dies schon an Sittenwidrigkeit grenzt”, betonte Ziegler. Darüber hinaus hätten sich diese Abschlüsse auch negativ auf die Tarifgestaltung in der Zeitarbeit durch andere Gewerkschaften ausgewirkt.
Sollte die jetzige Gerichtsentscheidung Bestand haben, wäre dem nun ein Riegel vorgeschoben, so die Ministerin. Diese Gewerkschaften dürften dann keine Tarifverträge mehr abschließen. “Ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben kann”, sagte Ziegler.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte vergangene Woche in seiner mündlichen Verhandlung auf Antrag des Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig im Sinne des Tarifvertragsgesetzes ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Lohndumping sieht Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler in der jüngsten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abzusprechen.
“Die Tarifabschlüsse, die bisher von dieser Gewerkschaft ausgehandelt wurden, bewegen sich zum größten Teil auf so niedrigem Lohnniveau, dass dies schon an Sittenwidrigkeit grenzt”, betonte Ziegler. Darüber hinaus hätten sich diese Abschlüsse auch negativ auf die Tarifgestaltung in der Zeitarbeit durch andere Gewerkschaften ausgewirkt.
Sollte die jetzige Gerichtsentscheidung Bestand haben, wäre dem nun ein Riegel vorgeschoben, so die Ministerin. Diese Gewerkschaften dürften dann keine Tarifverträge mehr abschließen. “Ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben kann”, sagte Ziegler.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte vergangene Woche in seiner mündlichen Verhandlung auf Antrag des Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig im Sinne des Tarifvertragsgesetzes ist.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie