Europaminister unterstützt Vorschläge zur Verankerung vom Prinzip der Nachhaltigkeit im Grundgesetz
„Die Idee, das Prinzip der Nachhaltigkeit im Grundgesetz zu verankern, halte ich für sehr interessant. Ein verbindliches Ziel mit Gesetzeskraft hinsichtlich entwicklungs- und umweltpolitischer Strategien könnte endlich den Durchbruch bringen, was die tatsächliche Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien angeht“, sagte Europaminister Helmuth Markov am Montag in Potsdam angesichts aktueller Vorschläge renommierter Experten aus dem Bereich der Entwicklungspolitik. „Wir stehen oftmals vor dem Problem, dass unsere Anstrengungen die Nachhaltige Entwicklung voranzutreiben, durch eine rein nach wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen ausgerichtete Politik zunichte gemacht werden. Diese fehlende Kohärenz auf nationaler und internationaler Ebene hinsichtlich Entwicklung und Konsum könnte damit beseitigt werden“ sagte Markov. In Gesetzen oder Erklärungen müsste dieses Prinzip dann konkretisiert und ausformuliert werden. Er verwies darauf, dass eine Anwendung des Nachhaltigkeitsprinzips bisher oftmals rein formellen Charakter habe, obwohl die Berücksichtigung des Prinzips bereits von der EU verbindlich gefordert werde. Es müsse aber inhaltlich, Zum Beispiel im Rahmen einer Rechtsfolgenabschätzung, überprüft werden, ob ein Gesetz nachhaltig sei und vom Parlament zurückgewiesen werden könne, wenn die gesetzlich verankerten Prinzipien der Nachhaltigkeit nicht erfüllt würden.
„Dass wir hier greifbare Fortschritte brauchen, sollte jedem klar sein. 17 Hauptziele und 152 Unterziele der Nachhaltigen Entwicklung sollen im September von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen werden, doch schon bisher hat kaum ein Land entwicklungspolitische Vorgaben erfüllt. Erst Ende Mai haben sich die Staaten der Europäischen Union gegen eine finanzielle Stärkung der Zusammenarbeit ausgesprochen“, so Markov weiter. Eine mögliche Verankerung von Nachhaltigkeitszielen sei auch für Brandenburg von großer Bedeutung. Ein Beispiel sei die Auftragsvergabe: „Bund und Länder haben zwar die nachhaltige Beschaffung zu einem sogenannten Leitprinzip erklärt, wir brauchen aber konkrete und verbindliche Regelungen. Nachhaltiges Handeln muss Staatsziel sein. Das betrifft nicht nur uns, sondern alle Menschen weltweit. Wir müssen verstehen, dass Entwicklungspolitik vor der eigenen Haustür beginnt.“
Hintergrund
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Die Aufgabe des Rates ist vor allem die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die im April 2002 verabschiedet wurde. Seitdem ist die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie mehrfach weiterentwickelt worden, der nächste Fortschrittsbericht ist für 2016 geplant. Relevant hierfür wird die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung sein, die von der Staatengemeinschaft im September 2015 beschlossen werden soll. Auf solche Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) haben sich die Unterhändler der UN-Staaten vor kurzem geeinigt. Experten fordern immer wieder klare Regeln für den nachhaltigen Konsum, die in der nächsten Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert werden sollen Da die Vorschläge der vergangenen Nachhaltigkeitsstrategien bisher zu selten tatsächlich umgesetzt wurden, machen sich zivilgesellschaftliche Akteure für eine Änderung des Grundgesetzes stark.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz