Der Brandenburger Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, Dr. Helmuth Markov, und Thomas Heilmann, Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, haben heute die Eckpunkte für den Entwurf des Staatsvertrags vorgestellt, der den gemeinsamen Vollzug von Jugendlichen in der Berliner Jugendarrestanstalt regelt.
Die Einrichtung soll den Namen „Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg“ führen. Dort stehen künftig von den 60 Plätzen zehn Plätze für Arrestanten aus Brandenburg zur Verfügung. Im Falle von eventuell auftretenden Belegungsspitzen sollen die Länder auf die Arrestplätze des jeweils anderen Landes zugreifen können.
Für den Arrestvollzug gelten unter Berücksichtigung der sozialpädagogischen Vorgaben des Brandenburger Justizvollzugsgesetzes die in Berlin anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Dienstaufsicht für die in der Anstalt tätigen Beamtinnen und Beamten hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Die Fachaufsicht üben beide Länder gemeinsam aus. Berlin und Brandenburg tragen die Kosten für Personal und Geschäftsbetrieb gemeinsam. Aufgrund der geringeren Zahl an Arrestplätzen zahlt Brandenburg anteilig weniger. Der Berechnungsschlüssel wird in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.
„Ich freue mich über die gute und zielorientierte Zusammenarbeit mit Brandenburg. Durch die Synergien sparen beide Länder und damit die Steuerzahler viel Geld. Gleichzeitig können wir die Qualität des Arrests ausbauen. Kurz: Der gemeinsame Jugendarrest ist das, was man gemeinhin eine „Win-win-Situation“ nennt“, erläutert Thomas Heilmann.
Minister Helmuth Markov sagte: „Ich bin froh, dass wir mit der gemeinsamen Einrichtung auf der Grundlage eines Staatsvertrags finanzielle Einsparungen erzielen und trotzdem unser auf Förderung ausgerichtetes Brandenburger Jugendarrestgesetz zur Anwendung bringen können. So profitieren die Jugendlichen und Heranwachsenden von einem differenzierteren und vielfältigeren sozialpädagogischen Angebot in der gemeinsamen Anstalt, ohne dass dadurch die personelle und organisatorische Eigenständigkeit des Landes angetastet wird.“
Als nächstes müssen der Berliner Senat, das Brandenburger Kabinett sowie die jeweiligen Landesparlamente dem Staatsvertrag zustimmen. Er tritt am ersten Tag des 2. Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zahlen zur Jugendarrestanstalt in Berlin:
Seit März 2012 hat die JAA in Berlin-Lichtenrade eine Belegungskapazität von 60 Plätzen, davon sind im Schnitt 18 Plätze belegt. Insgesamt hat die JAA 2014 752 Jugendliche (650 männlich/ 102 weiblich) aufgenommen. Vollzogen wird in der JAA sowohl Dauer – als auch Kurz- und Freizeitarrest.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz