Verbraucherzentrale erwirkt Unterlassungserklärung
Ob für Zeitschriften, Sportstudios oder Handys: Bei Langzeitverträgen können Preiserhöhungen auf Verbraucher zukommen. Doch nicht in jedem Fall müssen Betroffene die neuen Kosten in Kauf nehmen. Worauf man bei Preissteigerungen in Dauerverträgen achten sollte, verrät Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Häufig überraschen Vertragspartner mit Preiserhöhungen, mit denen man nicht gerechnet hat. Wenn aber beispielsweise ein Fitnessstudio seinen Beitrag aufstockt, ein Zeitschriftenverlag an der Kostenschraube dreht oder der Telefontarif teurer werden soll, müssen Verbraucher nicht immer zahlen. „Anbieter können höhere Kosten nur dann weiter berechnen, wenn Betroffene anhand einer Preisanpassungsklausel in den AGB prüfen können, ob diese begründet und angemessen sind“, so die Juristin. Oft gibt es jedoch in Dauerverträgen Klauseln, die durch ihren Wortlaut eine beliebige Preiserhöhung zulassen, wie z.B. „Bei Kostensteigerungen kann der Vertragspreis erhöht werden.“ Solche Regelungen sind unwirksam und die Preiserhöhungen daher unzulässig. Zudem müssen Anbieter rechtzeitig in einer individuellen Mitteilung über höhere Kosten informieren. Denn nur so können Kunden entscheiden, ob sie sich vom Vertrag lösen wollen.
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg zum Beispiel kürzlich bei einem Verlag unzulässige Klauseln zu Preiserhöhungen erfolgreich ab. Dieser gab im März dieses Jahres eine Unterlassungserklärung ab. Bei einem Verstoß dagegen wird eine hohe Vertragsstrafe fällig.
Expertin Sabine Fischer-Volk empfiehlt: „Sind sich Verbraucher unsicher, ob ihr Vertragspartner sie zur Kasse bitten darf und ob sie sich ggf. vom Vertrag lösen können, sollten sie Rechtsrat in der Verbraucherzentrale suchen.“
Individuellen Rat erhalten Betroffene:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend),
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Foto: Wikipedia gemeinfrei
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.