Brandenburg will frühzeitig die Weichen für den weiteren Ausbau der Windenergie nach 2027 stellen. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mitteilte, soll eine Gesetzesänderung mehr Planungssicherheit für Kommunen, Regionen und Betreiber schaffen. Bestehende Windkraftanlagen sollen künftig bei der Erreichung des Flächenziels für 2032 berücksichtigt werden können. Das Zwischenziel von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bis 2027 bleibt dabei bestehen.
Windkraftausbau in Brandenburg soll planbar bleiben
Nach Angaben des Infrastrukturministeriums bereitet das Land eine Änderung des Brandenburger Flächenzielgesetzes vor. Ziel sei es, bereits heute Klarheit darüber zu schaffen, wie die Windenergieplanung nach Erreichen des Flächenzwischenziels im Jahr 2027 fortgeführt werden kann.
Infrastrukturminister Robert Crumbach erklärte laut Mitteilung, Brandenburg stehe weiterhin zum Ausbau der Windenergie, wolle diesen jedoch geordnet voranbringen. Deshalb sollen bestehende Windkraftanlagen beim Flächengesamtziel von 2,2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 vollständig berücksichtigt werden können. Gleichzeitig sollen bestehende Vorranggebiete aus den Regionalplänen verlässlich fortgeschrieben werden.
Voraussetzung dafür seien jedoch beschlossene Regionalpläne. Nur auf dieser Grundlage könne die geplante Gesetzesänderung sinnvoll umgesetzt werden. Ohne entsprechende Planungen bestehe die Gefahr eines ungeordneten Ausbaus durch einzelne Vorhaben außerhalb der vorgesehenen Gebiete.
Flächenziel für 2027 bleibt zentraler Meilenstein
Das Land betont, dass die laufenden Regionalplanverfahren weiterhin höchste Priorität haben. Bis Ende 2027 sollen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. In vielen Regionen Brandenburgs befinden sich die entsprechenden Verfahren nach Angaben des Ministeriums bereits in einem fortgeschrittenen Stadium.
Bis zum 31. Januar 2027 gilt zudem weiterhin das Windkraftmoratorium. Dieses soll verhindern, dass während der laufenden Planungsverfahren neue Einzelvorhaben außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete umgesetzt werden.
Die nun angekündigte Gesetzesinitiative betrifft vor allem die Zeit danach. Laut Ministerium soll gesetzlich geregelt werden, wie bestehende Windkraftanlagen und bereits ausgewiesene Vorranggebiete in die weitere Planung bis 2032 einbezogen werden können. Voraussetzung bleibt dabei die Einhaltung aller geltenden Abstands- und Schutzvorgaben.
Kommunen sollen frühzeitig Orientierung erhalten
Mit den geplanten Regelungen sollen die Regionalen Planungsgemeinschaften sowie die Kommunen frühzeitig Planungssicherheit erhalten. Regionen, die bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten, sollen ihre bisherigen Leistungen nach Angaben des Ministeriums in die weitere Planung einbringen können.
Das Land hält gleichzeitig an den bundesrechtlichen Vorgaben fest. Die geplante Gesetzesänderung soll den Ausbau der Windenergie nicht bremsen, sondern den Übergang vom Flächenzwischenziel 2027 zum Flächengesamtziel 2032 transparent und rechtssicher gestalten.
Nach Angaben des Infrastrukturministeriums soll damit frühzeitig eine klare Grundlage für die weitere Entwicklung der Windenergie in Brandenburg geschaffen werden.
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Red. / Presseinformation




