Zwei Mopeds, gleiche Technik, unterschiedliches Tempolimit: Wer in der Lausitz eine Simson fährt, kennt diese Ungerechtigkeit. Sachsens Verkehrsministerin will das ändern und plant eine Bundesratsinitiative für Tempo 60 für Kleinkrafträder – für alle baugleichen Fahrzeuge, unabhängig davon, wo sie einmal zugelassen waren.
Warum die eine 45 fährt und die andere 60
Grundlage der heutigen Regelung ist eine Sonderbestimmung des Einigungsvertrags. Danach dürfen bestimmte in der DDR zugelassene Kleinkrafträder mit der Führerscheinklasse AM bis zu 60 Stundenkilometer fahren. Für die Fahrzeugklasse insgesamt gilt dagegen Tempo 45.
Der Haken: Baugleiche Fahrzeuge, die seinerzeit ins Ausland verkauft und später nach Deutschland zurückgeholt wurden, fallen nicht unter diese Sonderregelung. Sie bleiben auf 45 gedrosselt – obwohl es technisch dieselben Maschinen sind. Betroffen sind baugleiche Kleinkrafträder aller Hersteller; die Simson ist nur das bekannteste Beispiel.
„Gleiche Technik, gleiches Tempo“
Verkehrsministerin Regina Kraushaar formuliert das Problem aus Fahrersicht: „Wer ein Kleinkraftrad fährt, versteht nicht, warum die Drossel in dem einen Fahrzeug bei 45 km/h zwitschert und bei einem anderen, baugleichen, 60 km/h möglich sind. Hier muss eine Regel gelten, und das unabhängig davon, wo das Fahrzeug einmal zugelassen war oder welches Typenschild es trägt. Gleiche Technik, gleiches Tempo.“
Erfasst werden sollen neben den in der DDR zugelassenen Fahrzeugen auch die Reimporte sowie neuere Kleinkrafträder unabhängig vom Hersteller.
Der Weg führt über Brüssel
Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugklasse ist europarechtlich vorgegeben – ein deutscher Alleingang scheidet damit aus.
Sachsen setzt deshalb auf den längeren Weg: Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, sich in Brüssel für eine Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben einzusetzen. Erst dann könnte in den Mitgliedstaaten einheitlich ein höheres Tempo für Kleinkrafträder gelten. „Für eine Gleichbehandlung und eine Lösung, die wirklich Bestand hat, gilt es, das europäische Recht anzupassen“, sagt Kraushaar.
Noch ist nichts beschlossen
Wichtig für alle, die schon die Drossel im Blick haben: Beschlossen ist bislang gar nichts. Zunächst muss die sächsische Staatsregierung eine entsprechende Kabinettsvorlage fassen – das soll nach Angaben des Ministeriums möglichst zeitnah geschehen. Danach folgen der Bundesrat, die Bundesregierung und schließlich Brüssel.
Bis eine Änderung tatsächlich greift, dürften also Jahre vergehen. Für Brandenburg gilt bis dahin unverändert: Was zu DDR-Zeiten hier zugelassen war, darf 60 fahren, der Reimport aus Ungarn oder den Niederlanden nicht.
Ein Thema, das die Lausitz betrifft
Auch wenn der Vorstoß aus Sachsen kommt – die Wirkung wäre bundesweit. Und kaum eine Region hat so viele Simson-Fahrer wie die Lausitz, wo die Fahrzeuge längst mehr sind als ein Verkehrsmittel. Wie weit man mit einer Simson kommt, haben etwa die Kahrener Mopedfreunde gezeigt, die mit ihren Maschinen bis nach Rom gefahren sind (wir berichteten).
Foto: NIEDERLAUSITZ aktuell (Archiv)
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