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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wildschadensbericht Brandenburg

12:30 Uhr | 23. März 2009
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2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
Foto 2 © Nejmlez (wikipedia.org)

2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
Foto 2 © Nejmlez (wikipedia.org)

2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
Foto 2 © Nejmlez (wikipedia.org)

2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
Foto 2 © Nejmlez (wikipedia.org)

2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
Foto 2 © Nejmlez (wikipedia.org)

2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
Foto 2 © Nejmlez (wikipedia.org)

2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto 1 © Deepsky (wikipedia.org)
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2008 wurde erstmals für das Land Brandenburg ein umfassender Bericht zur Situation bezüglich der durch Schalenwild verursachten Wildschäden und deren Vermeidung vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium sowie durch die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft in der Landesforstanstalt Eberswalde erarbeitet. Der Wildschadensbericht beinhaltet alle verfügbaren Daten zu Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie zu Verbiss- und Schälschäden in Wäldern. Weiterhin enthält er Informationen zur Walderneuerung auf Landeswaldflächen, gibt eine Übersicht zur Situation der Wildbestände und –strecken sowie zur Wildunfallstatistik Brandenburgs und leitet auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen Maßnahmen zur Herstellung von angemessenen Wilddichten ab.
In den letzten Jahren haben Jäger und auch Landwirte durch zunehmenden Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und Flächenstilllegung zunehmend Schäden durch Wild zu verzeichnen. Während es sich im Bereich der Landwirtschaft hauptsächlich um Schäden durch Schwarzwild und in geringem Umfang durch Reh-, Rot- oder Damwild handelt, sind im forstlichen Bereich vorrangig Schäden durch Reh- und Rotwild, im Einzelfall durch Schwarz- und Damwild sowie die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen zu beklagen.
Der Bericht belegt, dass es derzeit keine Hinweise auf stark steigende Wildbestände sowie die Existenz von Einzelpersonen beziehungsweise Betriebe bedrohende Wildschäden gibt, wenngleich sich die Wildschadenssituation örtlich auch sehr unterschiedlich darstellen kann. Deutlich wird, dass die bestehenden Probleme nur durch gemeinsames Handeln der beteiligten Jäger, Landwirte, Förster und Eigentümer zu lösen sind. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind für eine unkomplizierte und effektive Regulierung der Wildbestandshöhe und damit für die Verminderung von Wildschäden ausreichend. Allerdings bestehen örtlich Reserven bei der konsequenten Umsetzung auf der Fläche, es gibt also lediglich ein Vollzugs- und kein Regelungsdefizit.
In den Jagdjahren 2004/2005 bis 2006/2007 wurden 1.090 Verfahren von Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 615.434,65 Euro und 33 Verfahren im forstlichen Bereich mit einer Schadenssumme von 41.540,92 Euro durchgeführt Eine ganze Reihe von Schäden wurde gütlich geregelt. Hier reicht die Bandbreite der Regelungen von bloßem auf den Schaden aufmerksam machen, wie die Nennung einer möglichen Schadensumme über die Leistung von Naturalersatz, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Grasnarbe, Bereitstellung von Saatgut, Bereitstellung von ein oder zwei Stück Wild für den Betrieb bis zur freiwilligen Zahlung von meist geringeren Beträgen.
Die Bewertung von Verbiss erfolgt getrennt nach Laub- und Nadelholz. Die Fläche mit Verbissschäden ist in den letzten fünf Jahren annähernd gleich hoch und liegt bei zirka 2.200 Hektar. Bei Nadelholz liegen die Flächengrößen mit Verbissschäden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 1.200 Hektar und sind damit nur halb so groß wie die des Laubholzes. Bei den Schälschäden hielten sich die gemeldeten Schäden zwischen 1994 und 2003 über einen langen Zeitraum auf relativ hohem Niveau mit einer durchschnittlichen Schadfläche von zirka 2.000 Hektar. Seit 2004 ist die Tendenz rückläufig mit einer durchschnittlichen Schadfläche von 700 Hektar.
Der Wildschadensbericht im *.pdf Format
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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